Sonstiges

Kfz-Steuer: Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge

Kfz-Steuer: Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge
Veröffentlicht am

Die Kraftfahrzeug-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis zum Jahr 2035 verlängert. Die zehnjährige Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge, die bis zum 31.12.2030 (bisher 31.12.2025) erstmalig zugelassen werden, wird verlängert. Die Steuerbefreiung wird jedoch längstens bis zum Ablauf des Jahres 2035 (statt bisher 2030) gewährt. Demnach wäre ein am 31.12.2030 zugelassenes reines Elektrofahrzeug noch 5 Jahre von der Kraftfahrzeugsteuer befreit.

Die zehnjährige Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge war bisher nur begünstigt, für Elektrofahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2025 erstmalig zugelassen wurden bzw. werden. Diese Steuerbefreiung in der Kraftfahrzeugsteuer wird um fünf Jahre verlängert. Durch die Gesetzesänderung ist nun auch das Halten solcher Fahrzeuge begünstigt, die bis zum 31.12.2030 erstmalig zugelassen werden. Die zehnjährige Steuerbefreiung ist jedoch bis längstens zum 31.12.2035 begrenzt.

Newsletter

Mit dem PRISMA Newsletters erhalten Sie regelmäßig eine Zusammenfassung mit den wichtigsten Urteilen und Entscheidungen der letzten 4 Wochen.

Zur Anmeldung

1x pro Monat

Der Newsletter erscheint einmal im Monat und informiert Sie über aktuelle Themen.

Kein Spam

Wir verwenden Ihre E-Mail-Adresse nur für den Versand des Newsletters. Sie können sich jederzeit vom Newsletter abmelden.