Einkommensteuer

Kaufpreisaufteilung: Grundstück und Gebäude

Kaufpreisaufteilung: Grundstück und Gebäude
Veröffentlicht am

Die im Kaufvertrag festgelegte Aufteilung des Kaufpreises zwischen Grund und Boden und Gebäude ist regelmäßig als Grundlage für die Besteuerung heranzuziehen. Das gilt nur dann nicht, wenn durch diese Aufteilung die tatsächlichen Wertverhältnisse grundlegend verzerrt werden und diese sich als wirtschaftlich unhaltbar erweisen.

Praxis-Beispiel:
Das Finanzamt hatte die im notariellen Vertrag festgelegte Kaufpreisaufteilung nicht anerkannt. Es legte auf Basis einer Schätzung einen niedrigeren Wert für das Gebäude zugrunde.

Das Finanzgericht München entschied jedoch, dass die vertraglich vereinbarte Aufteilung des Kaufpreises angemessen und passend ist. Die Abweichung zwischen dem vertraglich festgelegten Wert und dem Wert gemäß einem Sachverständigengutachten betrug weniger als 10%. Eine derart geringe Differenz hat das Finanzgericht als vernachlässigbar angesehen. Damit erhöhte sich die Abschreibungsgrundlage für das Gebäude, was in einer höheren Abschreibung und zu einer Reduzierung der steuerpflichtigen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung führte.

Fazit: Das Urteil betont die Bedeutung der vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Parteien, sofern diese nicht deutlich von den Marktwerten abweichen. Das Gericht bestätigte, dass eine Abweichung von weniger als 10% zwischen dem vertraglichen und dem tatsächlichen Wert als akzeptabel gilt. 

Newsletter

Mit dem PRISMA Newsletters erhalten Sie regelmäßig eine Zusammenfassung mit den wichtigsten Urteilen und Entscheidungen der letzten 4 Wochen.

Zur Anmeldung

1x pro Monat

Der Newsletter erscheint einmal im Monat und informiert Sie über aktuelle Themen.

Kein Spam

Wir verwenden Ihre E-Mail-Adresse nur für den Versand des Newsletters. Sie können sich jederzeit vom Newsletter abmelden.