[{"data":1,"prerenderedAt":16},["Reactive",2],{"5809":3},{"creator":4,"title":5,"link":6,"pubDate":7,"author":4,"id":8,"image":9,"introduction":10,"description":11,"content":11,"contentSnippet":12,"categories":13,"isoDate":15},"RSS Autor","Mehrzweckgutschein: Höhe der Vergütung","https://de.informanagement.com/rss/RssPage.aspx?sjabloon=prisma1021&command=viewitem&id=5809","Fri, 08 May 2026 05:00:00 +0100","5809","https://cdn.informanagement.com/imglib/5e66a70a-705b-4987-9eae-3ffb303ec8dd.png?width=800","","\u003Cp>Wenn eine Mittelperson einen Mehrzweckgutschein im eigenen Namen verkauft, muss ihre Verg&uuml;tung bestimmt werden. Sind mehrere Mittelpersonen an der Vertriebskette beteiligt und gibt es keine Vereinbarung zur Verg&uuml;tung sowie keine Kenntnis &uuml;ber den Verkaufspreis an den Endkunden, ergibt sich die Verg&uuml;tung aus der Differenz zwischen dem Gutscheinwert und dem Einkaufspreis der jeweiligen Mittelperson.\u003C/p>\n\n\u003Cp>\u003Cem>\u003Cstrong>Praxis-Beispiel:\u003C/strong>\u003Cbr />\nEin \u003Cstrong>H&auml;ndler\u003C/strong> erwirbt im Buch- und Geschenkartikelladen eines \u003Cstrong>Unternehmers\u003C/strong> einen Gutschein &uuml;ber einen Wert von 100 &euro; f&uuml;r 90 &euro;. Mit dem Gutschein k&ouml;nnen sowohl Waren, die dem Regelsteuersatz, als auch Waren, die dem erm&auml;&szlig;igten Steuersatz unterliegen, erworben werden. Der H&auml;ndler verkauft den Gutschein weiter im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an einen \u003Cstrong>Einzelh&auml;ndler\u003C/strong> f&uuml;r 95 &euro;. Der Einzelh&auml;ndler verkauft den Gutschein an einen Kunden f&uuml;r 100 &euro;. Zwischen dem H&auml;ndler, dem Unternehmer und dem Einzelh&auml;ndler sind keine Vereinbarungen &uuml;ber die H&ouml;he einer Verg&uuml;tung getroffen worden. Ein maximaler Verkaufspreis an den Kunden ist ebenfalls nicht vereinbart worden.\u003C/em>\u003C/p>\n\n\u003Cp>Die Bemessungsgrundlage f&uuml;r die Leistung des \u003Cstrong>Unternehmers an den H&auml;ndler\u003C/strong> ergibt sich aus der \u003Cstrong>Differenz zwischen dem Gutscheinwert (100 &euro;) und dem Einkaufspreis des Unternehmers (90 &euro;)\u003C/strong>, betr&auml;gt also 10 &euro; abz&uuml;glich USt. Der \u003Cstrong>Einzelh&auml;ndler\u003C/strong> hat f&uuml;r seine \u003Cstrong>Leistung an den Unternehmer 5 &euro; abz&uuml;glich USt zu versteuern\u003C/strong>. Das ergibt sich aus der \u003Cstrong>Differenz zwischen dem Gutscheinausgabepreis in H&ouml;he von 100 &euro; und dem Einkaufspreis des Einzelh&auml;ndlers in H&ouml;he von 95 &euro;\u003C/strong>.\u003C/p>\n","Wenn eine Mittelperson einen Mehrzweckgutschein im eigenen Namen verkauft, muss ihre Vergütung bestimmt werden. Sind mehrere Mittelpersonen an der Vertriebskette beteiligt und gibt es keine Vereinbarung zur Vergütung sowie keine Kenntnis über den Verkaufspreis an den Endkunden, ergibt sich die Vergütung aus der Differenz zwischen dem Gutscheinwert und dem Einkaufspreis der jeweiligen Mittelperson.\nPraxis-Beispiel:\nHändler erwirbt im Buch- und Geschenkartikelladen eines Unternehmers einen Gutschein über einen Wert von 100 € für 90 €. Mit dem Gutschein können sowohl Waren, die dem Regelsteuersatz, als auch Waren, die dem ermäßigten Steuersatz unterliegen, erworben werden. Der Händler verkauft den Gutschein weiter im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an einen Einzelhändler für 95 €. Der Einzelhändler verkauft den Gutschein an einen Kunden für 100 €. Zwischen dem Händler, dem Unternehmer und dem Einzelhändler sind keine Vereinbarungen über die Höhe einer Vergütung getroffen worden. Ein maximaler Verkaufspreis an den Kunden ist ebenfalls nicht vereinbart worden.\nDie Bemessungsgrundlage für die Leistung des Unternehmers an den Händler ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Gutscheinwert (100 €) und dem Einkaufspreis des Unternehmers (90 €), beträgt also 10 € abzüglich USt. Der Einzelhändler hat für seine Leistung an den Unternehmer 5 € abzüglich USt zu versteuern. Das ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Gutscheinausgabepreis in Höhe von 100 € und dem Einkaufspreis des Einzelhändlers in Höhe von 95 €.",[14],"Umsatzsteuer","2026-05-08T04:00:00.000Z",1778665795131]