Umsatzsteuer

Freiwillige Zahlungen für Internetangebot

Freiwillige Zahlungen für Internetangebot
Veröffentlicht am

Stehen Zahlungen, die Besucher einer Website freiwillig an den Betreiber einer Website leisten, in einem unmittelbaren Zusammenhang mit einer sonstigen Leistung des Betreibers der Website, wenn dieser dort einen kostenlos zu nutzenden Inhalt bereitstellt und über diese Website zur Finanzierung dieser Inhalte die Besucher der Website zu freiwilligen Zahlungen aufruft?

Praxis-Beispiel: 
Der Betreiber stellte auf seiner Website Inhalte ein, die von Besuchern kostenlos genutzt werden können. Über diese Website rief der Betreiber die Besucher der Website auf, diese Inhalte freiwillig mit Zahlungen zu finanzieren. Das Finanzamt ging von einem unmittelbaren Zusammenhang zwischen den Zahlungen und den sonstigen Leistungen des Betreibers der Website aus und unterwarf die Zahlungen der Besteuerung.

Der BFH hat die Revision zugelassen, um die Rechtsfrage zu klären, ob diese Zahlungen, die Besucher einer Website freiwillig an den Betreiber dieser Website leisten, in einem unmittelbaren Zusammenhang mit einer sonstigen Leistung des Betreibers der Website stehen und damit der Umsatzsteuer unterliegen.

Newsletter

Mit dem PRISMA Newsletters erhalten Sie regelmäßig eine Zusammenfassung mit den wichtigsten Urteilen und Entscheidungen der letzten 4 Wochen.

Zur Anmeldung

1x pro Monat

Der Newsletter erscheint einmal im Monat und informiert Sie über aktuelle Themen.

Kein Spam

Wir verwenden Ihre E-Mail-Adresse nur für den Versand des Newsletters. Sie können sich jederzeit vom Newsletter abmelden.