[{"data":1,"prerenderedAt":16},["ShallowReactive",2],{"6060":3},{"creator":4,"title":5,"link":6,"pubDate":7,"author":4,"id":8,"image":9,"introduction":10,"description":11,"content":11,"contentSnippet":12,"categories":13,"isoDate":15},"RSS Autor","Weitere Änderungen im Gesetz zur Einführung einer Kassenpflicht (Entwurf)","https:\u002F\u002Fde.informanagement.com\u002Frss\u002FRssPage.aspx?sjabloon=prisma1021&command=viewitem&id=6060","Fri, 14 Aug 2026 05:00:00 +0100","6060","https:\u002F\u002Fcdn.informanagement.com\u002Fimglib\u002Fafd25769-f15b-4897-b37a-fbc46e804f96.jpg?width=800","","\u003Cp>Der Referentenentwurf (Gesetz zur Einf&uuml;hrung einer Kassenpflicht) des Bundesfinanzministeriums sieht neben den geplanten Regelungen zur Kassenpflicht weitere &Auml;nderungen zur Digitalisierung und Modernisierung des Steuerrechts vor. Betroffen sind unter anderem die steuerlichen Vorgaben f&uuml;r Wegstreckenz&auml;hler bei Taxis, Mietwagen und Fahrzeugen im geb&uuml;ndelten Bedarfsverkehr. Dar&uuml;ber hinaus sollen die Aufbewahrung und Digitalisierung von Er&ouml;ffnungsbilanzen und Jahresabschl&uuml;ssen erleichtert werden.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003Cstrong>Wegstreckenz&auml;hler: In diesem Gesetz soll auch der Einsatz eines Wegstreckenz&auml;hlers (146c AO) neu geregelt werden.\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\nDurch einen neuen &sect; 146c AO wird eine steuerliche Pflicht zum Einsatz eines Wegstreckenz&auml;hlers mit einer digitalen Schnittstelle zur Anbindung einer TSE geschaffen. Dadurch werden Taxis und Mietwagen gleichbehandelt. Daneben wird eine solche Einrichtung auch f&uuml;r Fahrzeuge Pflicht, die im geb&uuml;ndelten Bedarfsverkehr verwendet werden und nicht schon mit einem Taxameter ausgestattet sind.\u003Cbr \u002F>\nDiese Regelung soll ab dem 1.1.2029 gelten.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003Cstrong>Digitalisierung von Er&ouml;ffnungsbilanzen und Jahresabschl&uuml;ssen (&sect; 147 Abs. 2 AO)\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\nEs soll zuk&uuml;nftig erm&ouml;glicht werden, Jahresabschl&uuml;sse und Er&ouml;ffnungsbilanzen zu digitalisieren und damit nicht mehr papierhaft aufbewahren zu m&uuml;ssen. Dabei muss sichergestellt sein, dass die Wiedergabe oder die Daten, wenn sie lesbar gemacht werden k&ouml;nnen, bildlich &uuml;bereinstimmen. Auch m&uuml;ssen sie w&auml;hrend der Dauer der Aufbewahrungsfrist jederzeit verf&uuml;gbar sein, unverz&uuml;glich lesbar gemacht und maschinell ausgewertet werden k&ouml;nnen.\u003Cbr \u002F>\nDiese Regelung soll f&uuml;r alle Unterlagen gelten, deren Aufbewahrungsfrist am ersten Tag des auf die Verk&uuml;ndung folgenden Quartals noch nicht abgelaufen ist.\u003C\u002Fp>\n","Der Referentenentwurf (Gesetz zur Einführung einer Kassenpflicht) des Bundesfinanzministeriums sieht neben den geplanten Regelungen zur Kassenpflicht weitere Änderungen zur Digitalisierung und Modernisierung des Steuerrechts vor. Betroffen sind unter anderem die steuerlichen Vorgaben für Wegstreckenzähler bei Taxis, Mietwagen und Fahrzeugen im gebündelten Bedarfsverkehr. Darüber hinaus sollen die Aufbewahrung und Digitalisierung von Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüssen erleichtert werden.\nWegstreckenzähler: In diesem Gesetz soll auch der Einsatz eines Wegstreckenzählers (146c AO) neu geregelt werden.\nDigitalisierung von Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüssen (§ 147 Abs. 2 AO)\nEs soll zukünftig ermöglicht werden, Jahresabschlüsse und Eröffnungsbilanzen zu digitalisieren und damit nicht mehr papierhaft aufbewahren zu müssen. Dabei muss sichergestellt sein, dass die Wiedergabe oder die Daten, wenn sie lesbar gemacht werden können, bildlich übereinstimmen. Auch müssen sie während der Dauer der Aufbewahrungsfrist jederzeit verfügbar sein, unverzüglich lesbar gemacht und maschinell ausgewertet werden können.\nDiese Regelung soll für alle Unterlagen gelten, deren Aufbewahrungsfrist am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Quartals noch nicht abgelaufen ist.",[14],"Sonstiges","2026-08-14T04:00:00.000Z",1788787753088]