[{"data":1,"prerenderedAt":16},["ShallowReactive",2],{"6194":3},{"creator":4,"title":5,"link":6,"pubDate":7,"author":4,"id":8,"image":9,"introduction":10,"description":11,"content":11,"contentSnippet":12,"categories":13,"isoDate":15},"RSS Autor","Mahlzeiten: Lohnsteuerliche Behandlung","https:\u002F\u002Fde.informanagement.com\u002Frss\u002FRssPage.aspx?sjabloon=prisma1021&command=viewitem&id=6194","Fri, 23 Oct 2026 05:00:00 +0100","6194","https:\u002F\u002Fcdn.informanagement.com\u002Fimglib\u002F95fe1fbb-8352-49e2-89ca-9b93df1afbc7.png?width=800","","\u003Cp>Mahlzeiten, die der Arbeitgeber arbeitst&auml;glich unentgeltlich oder verbilligt an Arbeitnehmer abgibt, sind mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert nach der Sozial&shy;versicherungs&shy;entgelt&shy;verordnung (SvEV) als Arbeitsentgelt zu bewerten. Das gilt auch f&uuml;r Mahlzeiten, die dem Arbeitnehmer w&auml;hrend einer beruflich veranlassten Ausw&auml;rtst&auml;tigkeit oder im Rahmen einer doppelten Haushaltsf&uuml;hrung vom Arbeitgeber (oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten) zur Verf&uuml;gung gestellt werden. Allerdings darf der Preis der Mahlzeit 60 &euro; nicht &uuml;bersteigen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Die Sachbezugswerte sind f&uuml;r das Kalenderjahr 2027 durch die &bdquo;Verordnung zur &Auml;nderung der Sozialversicherungs&shy;entgelt&shy;verordnung&ldquo; festgesetzt worden. Demzufolge betr&auml;gt der Wert f&uuml;r Mahlzeiten, die im Kalenderjahr 2027 gew&auml;hrt werden,&nbsp;\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cul>\n\t\u003Cli>f&uuml;r ein Mittag- oder Abendessen 4,70 &euro; und\u003C\u002Fli>\n\t\u003Cli>f&uuml;r ein Fr&uuml;hst&uuml;ck 2,43 &euro;.\u003C\u002Fli>\n\u003C\u002Ful>\n\n\u003Cp>Bei Vollverpflegung (Fr&uuml;hst&uuml;ck, Mittag- und Abendessen) sind die Mahlzeiten also mit dem Wert von 11,83 &euro; anzusetzen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003Cstrong>Unterkunft: Sachbezugswerte 2027\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\nDer monatliche Sachbezugswert f&uuml;r Unterkunft oder Miete wird auf \u003Cstrong>289 &euro;\u003C\u002Fstrong> festgesetzt. Das entspricht einem t&auml;glichen Wert von 9,63 &euro;. Dieser Wert gilt als Bemessungsgrundlage, wenn der Arbeitgeber seinem Besch&auml;ftigten eine Unterkunft kostenlos oder verg&uuml;nstigt bereitstellt. Sollte der Tabellenwert im Einzelfall unangemessen sein, kann die Unterkunft alternativ mit dem orts&uuml;blichen Mietpreis bewertet werden (&sect; 2 Abs. 3 SvEV). Dies ist relevant, wenn die tats&auml;chlichen Mietverh&auml;ltnisse am Besch&auml;ftigungsort erheblich vom pauschalen Sachbezugswert abweichen.\u003C\u002Fp>\n","Mahlzeiten, die der Arbeitgeber arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an Arbeitnehmer abgibt, sind mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert nach der Sozial­versicherungs­entgelt­verordnung (SvEV) als Arbeitsentgelt zu bewerten. Das gilt auch für Mahlzeiten, die dem Arbeitnehmer während einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit oder im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung vom Arbeitgeber (oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten) zur Verfügung gestellt werden. Allerdings darf der Preis der Mahlzeit 60 € nicht übersteigen.\nDie Sachbezugswerte sind für das Kalenderjahr 2027 durch die „Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungs­entgelt­verordnung“ festgesetzt worden. Demzufolge beträgt der Wert für Mahlzeiten, die im Kalenderjahr 2027 gewährt werden, \nfür ein Mittag- oder Abendessen 4,70 € und\nfür ein Frühstück 2,43 €.\nBei Vollverpflegung (Frühstück, Mittag- und Abendessen) sind die Mahlzeiten also mit dem Wert von 11,83 € anzusetzen.\nUnterkunft: Sachbezugswerte 2027\n289 € festgesetzt. Das entspricht einem täglichen Wert von 9,63 €. Dieser Wert gilt als Bemessungsgrundlage, wenn der Arbeitgeber seinem Beschäftigten eine Unterkunft kostenlos oder vergünstigt bereitstellt. Sollte der Tabellenwert im Einzelfall unangemessen sein, kann die Unterkunft alternativ mit dem ortsüblichen Mietpreis bewertet werden (§ 2 Abs. 3 SvEV). Dies ist relevant, wenn die tatsächlichen Mietverhältnisse am Beschäftigungsort erheblich vom pauschalen Sachbezugswert abweichen.",[14],"Lohnsteuer \u002F Sozialversicherung","2026-10-23T04:00:00.000Z",1792758939173]