[{"data":1,"prerenderedAt":16},["ShallowReactive",2],{"6159":3},{"creator":4,"title":5,"link":6,"pubDate":7,"author":4,"id":8,"image":9,"introduction":10,"description":11,"content":11,"contentSnippet":12,"categories":13,"isoDate":15},"RSS Autor","Minijob: Verdienstgrenze 2027","https:\u002F\u002Fde.informanagement.com\u002Frss\u002FRssPage.aspx?sjabloon=prisma1021&command=viewitem&id=6159","Fri, 09 Oct 2026 05:00:00 +0100","6159","https:\u002F\u002Fcdn.informanagement.com\u002Fimglib\u002F809df5e0-1bbd-4c2a-ac14-4780813a6b63.png?width=800","","\u003Cp>Zum 1.1.2027 steigt der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 &euro; auf \u003Cstrong>14,60 &euro; \u003C\u002Fstrong>pro Stunde. Dadurch erh&ouml;ht sich auch die Verdienstgrenze 2027 f&uuml;r Minijobs. Arbeitgeber sowie Minijobber m&uuml;ssen wissen, was ab 2027 zu beachten ist. Die Verdienstgrenze im Minijob legt fest, wie viel Minijobber durchschnittlich pro Monat verdienen d&uuml;rfen. Die Verdienstgrenze im Minijob wird 2027 bei \u003Cstrong>633 &euro;\u003C\u002Fstrong> monatlich liegen. Damit erh&ouml;ht sich die j&auml;hrliche Verdienstgrenze auf \u003Cstrong>7.596 &euro;\u003C\u002Fstrong>.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003Cstrong>Berechnung der Verdienstgrenze im Minijob:\u003C\u002Fstrong> Die Verdienstgrenze ist dynamisch und an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt. Das bedeutet, dass bei jeder Erh&ouml;hung des Mindestlohns auch automatisch die Minijob-Verdienstgrenze steigt. Grundlage f&uuml;r die Berechnung ist eine Arbeitszeit von zehn Wochenstunden zum gesetzlichen Mindestlohn. Die Verdienstgrenze wird mit folgender Formel berechnet:\u003Cbr \u002F>\n\u003Cstrong>Verdienstgrenze = Mindestlohn mal 130 geteilt durch 3\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\nDas Ergebnis wird auf volle Euro gerundet. \u003Cstrong>Verdienstgrenze = 14,60 &euro; &times; 130 \u002F 3 = 632,67 &euro; (aufgerundet auf volle Euro: 633 &euro;)\u003C\u002Fstrong>\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003Cstrong>Mindestlohn und Arbeitszeit:\u003C\u002Fstrong> Trotz der Erh&ouml;hung des Mindestlohns auf 14,60 &euro; pro Stunde bleibt die maximale Anzahl der Arbeitsstunden f&uuml;r Minijobber gleich. Bei einer Verdienstgrenze von 633 &euro; pro Monat ergibt sich wie bisher eine maximale Arbeitszeit von etwa \u003Cstrong>43 Stunden\u003C\u002Fstrong> im Monat. Verdienen Besch&auml;ftigte mehr als den Mindestlohn, dann verringert sich die maximal m&ouml;gliche Arbeitszeit im Minijob entsprechend.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003Cstrong>&Uuml;berschreiten der Verdienstgrenze:\u003C\u002Fstrong> Die Arbeitszeit von Minijobbern kann monatlich schwanken, sodass der Verdienst mal mehr oder weniger als 633 &euro; im Monat betragen kann. Bei schwankendem Verdienst ist wichtig, dass der \u003Cstrong>j&auml;hrliche\u003C\u002Fstrong> Verdienst insgesamt nicht mehr als \u003Cstrong>7.596 &euro;\u003C\u002Fstrong> betragen darf.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003Cem>\u003Cstrong>Praxis-Beispiel:\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\nEin Minijobber verdient im Juni, Juli und August jeweils 750 &euro;. In den &uuml;brigen Monaten liegt sein Verdienst bei 500 &euro; monatlich (3 x 750 &euro; = 2.250 &euro;) + (9 x 500 &euro; = 4.500 &euro;) = 6.750 &euro;\u003Cbr \u002F>\nDer Jahresverdienst liegt somit bei insgesamt 6.750 &euro;, sodass die j&auml;hrliche Verdienstgrenze von 7.596 &euro; nicht &uuml;berschritten wird. Es liegt also ein Minijob vor.\u003C\u002Fem>\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003Cstrong>Ausnahme bei &Uuml;berschreiten der Verdienstgrenze:\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\nWird die Jahresverdienstgrenze von 7.596 &euro; &uuml;berschritten, liegt grunds&auml;tzlich kein Minijob mehr vor. Bei einem \u003Cstrong>unvorhersehbaren\u003C\u002Fstrong> und \u003Cstrong>gelegentlichen\u003C\u002Fstrong> &Uuml;berschreiten gibt es jedoch eine Ausnahme. Minijobber d&uuml;rfen dann auch mal mehr als 633 &euro; im Monat verdienen. Der Verdienst in diesen Monaten darf jedoch das Doppelte der monatlichen Verdienstgrenze (also 1.266 &euro;) nicht &uuml;berschreiten.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cul>\n\t\u003Cli>Unvorhersehbar ist ein &Uuml;berschreiten der Verdienstgrenze zum Beispiel aufgrund von Krankheitsvertretung.\u003C\u002Fli>\n\t\u003Cli>Gelegentlich ist ein &Uuml;berschreiten in bis zu zwei Kalendermonaten innerhalb von 12 Monaten.\u003C\u002Fli>\n\u003C\u002Ful>\n\n\u003Cp>\u003Cem>\u003Cstrong>Praxis-Beispiel:\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\nEin Verk&auml;ufer verdient in seinem Minijob regelm&auml;&szlig;ig 600 &euro; im Monat. Durch eine einmalige Krankheitsvertretung betr&auml;gt sein Verdienst im Oktober 1.200 &euro;.\u003C\u002Fem>\u003C\u002Fp>\n\n\u003Ctable border=\"0\" cellpadding=\"1\" cellspacing=\"1\" style=\"width: 500px;\">\n\t\u003Ctbody>\n\t\t\u003Ctr>\n\t\t\t\u003Ctd>\u003Cem>11 x 600 &euro; =\u003C\u002Fem>\u003C\u002Ftd>\n\t\t\t\u003Ctd>\u003Cem>6.600 &euro;\u003C\u002Fem>\u003C\u002Ftd>\n\t\t\u003C\u002Ftr>\n\t\t\u003Ctr>\n\t\t\t\u003Ctd>\u003Cem>1 x 1.200 &euro; =\u003C\u002Fem>\u003C\u002Ftd>\n\t\t\t\u003Ctd>\u003Cem>1.200 &euro;\u003C\u002Fem>\u003C\u002Ftd>\n\t\t\u003C\u002Ftr>\n\t\t\u003Ctr>\n\t\t\t\u003Ctd>\u003Cem>Insgesamt\u003C\u002Fem>\u003C\u002Ftd>\n\t\t\t\u003Ctd>\u003Cem>7.800 &euro;\u003C\u002Fem>\u003C\u002Ftd>\n\t\t\u003C\u002Ftr>\n\t\u003C\u002Ftbody>\n\u003C\u002Ftable>\n\n\u003Cp>\u003Cem>Der Gesamtverdienst von 7.800 &euro; &uuml;berschreitet zwar die Jahresverdienstgrenze von 7.596 &euro;. Da es sich jedoch um ein unvorhersehbares und einmaliges Ereignis handelt und damit nur ein gelegentliches &Uuml;berschreiten mit einem monatlichen Verdienst bis 1.266 &euro; vorliegt, sind weiterhin alle Voraussetzungen f&uuml;r einen Minijob erf&uuml;llt.\u003C\u002Fem>\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003Cstrong>Fazit:\u003C\u002Fstrong> Durch die Erh&ouml;hung des Mindestlohns gilt im Jahr 2027 eine neue Verdienstgrenze f&uuml;r Minijobs. Dadurch bleiben Minijobs flexibel und Minijobber k&ouml;nnen mehr verdienen. Wichtig f&uuml;r Arbeitgeber ist es, die monatliche und j&auml;hrliche Verdienstgrenze weiterhin im Blick zu behalten.\u003C\u002Fp>\n","Zum 1.1.2027 steigt der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 € auf 14,60 € pro Stunde. Dadurch erhöht sich auch die Verdienstgrenze 2027 für Minijobs. Arbeitgeber sowie Minijobber müssen wissen, was ab 2027 zu beachten ist. Die Verdienstgrenze im Minijob legt fest, wie viel Minijobber durchschnittlich pro Monat verdienen dürfen. Die Verdienstgrenze im Minijob wird 2027 bei 633 € monatlich liegen. Damit erhöht sich die jährliche Verdienstgrenze auf 7.596 €.\nBerechnung der Verdienstgrenze im Minijob: Die Verdienstgrenze ist dynamisch und an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt. Das bedeutet, dass bei jeder Erhöhung des Mindestlohns auch automatisch die Minijob-Verdienstgrenze steigt. Grundlage für die Berechnung ist eine Arbeitszeit von zehn Wochenstunden zum gesetzlichen Mindestlohn. Die Verdienstgrenze wird mit folgender Formel berechnet:\nVerdienstgrenze = Mindestlohn mal 130 geteilt durch 3\nVerdienstgrenze = 14,60 € × 130 \u002F 3 = 632,67 € (aufgerundet auf volle Euro: 633 €)\nMindestlohn und Arbeitszeit: Trotz der Erhöhung des Mindestlohns auf 14,60 € pro Stunde bleibt die maximale Anzahl der Arbeitsstunden für Minijobber gleich. Bei einer Verdienstgrenze von 633 € pro Monat ergibt sich wie bisher eine maximale Arbeitszeit von etwa 43 Stunden im Monat. Verdienen Beschäftigte mehr als den Mindestlohn, dann verringert sich die maximal mögliche Arbeitszeit im Minijob entsprechend.\nÜberschreiten der Verdienstgrenze: Die Arbeitszeit von Minijobbern kann monatlich schwanken, sodass der Verdienst mal mehr oder weniger als 633 € im Monat betragen kann. Bei schwankendem Verdienst ist wichtig, dass der jährliche Verdienst insgesamt nicht mehr als 7.596 € betragen darf.\nPraxis-Beispiel:\n\n\nAusnahme bei Überschreiten der Verdienstgrenze:\nunvorhersehbaren und gelegentlichen Überschreiten gibt es jedoch eine Ausnahme. Minijobber dürfen dann auch mal mehr als 633 € im Monat verdienen. Der Verdienst in diesen Monaten darf jedoch das Doppelte der monatlichen Verdienstgrenze (also 1.266 €) nicht überschreiten.\nUnvorhersehbar ist ein Überschreiten der Verdienstgrenze zum Beispiel aufgrund von Krankheitsvertretung.\nGelegentlich ist ein Überschreiten in bis zu zwei Kalendermonaten innerhalb von 12 Monaten.\nPraxis-Beispiel:\n\n\n\n\t\n\t\t\n11 x 600 € =\n\t\t\t6.600 €\n\t\t\n1 x 1.200 € =\n\t\t\t1.200 €\n\t\t\nInsgesamt\n\t\t\t7.800 €\n\t\t\nDer Gesamtverdienst von 7.800 € überschreitet zwar die Jahresverdienstgrenze von 7.596 €. Da es sich jedoch um ein unvorhersehbares und einmaliges Ereignis handelt und damit nur ein gelegentliches Überschreiten mit einem monatlichen Verdienst bis 1.266 € vorliegt, sind weiterhin alle Voraussetzungen für einen Minijob erfüllt.\nFazit: Durch die Erhöhung des Mindestlohns gilt im Jahr 2027 eine neue Verdienstgrenze für Minijobs. Dadurch bleiben Minijobs flexibel und Minijobber können mehr verdienen. Wichtig für Arbeitgeber ist es, die monatliche und jährliche Verdienstgrenze weiterhin im Blick zu behalten.",[14],"Lohnsteuer \u002F Sozialversicherung","2026-10-09T04:00:00.000Z",1791555634480]