[{"data":1,"prerenderedAt":16},["ShallowReactive",2],{"5957":3},{"creator":4,"title":5,"link":6,"pubDate":7,"author":4,"id":8,"image":9,"introduction":10,"description":11,"content":11,"contentSnippet":12,"categories":13,"isoDate":15},"RSS Autor","Urlaubsansprüche beim Minijob","https:\u002F\u002Fde.informanagement.com\u002Frss\u002FRssPage.aspx?sjabloon=prisma1021&command=viewitem&id=5957","Fri, 17 Jul 2026 05:00:00 +0100","5957","https:\u002F\u002Fcdn.informanagement.com\u002Fimglib\u002F0e691fb6-df2d-4130-b325-cc9cb95ebbf2.png?width=800","","\u003Cp>Nach dem Bundesurlaubsgesetz haben Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Das gilt auch f&uuml;r Minijobber und zwar unabh&auml;ngig davon, ob die Besch&auml;ftigung im gewerblichen Bereich oder in einem Privathaushalt ausge&uuml;bt wird. Der gesetzliche Mindesturlaub betr&auml;gt 24 Werktage im Jahr. Dabei geht das Gesetz von einer 6-Tage-Woche aus. Werktage sind alle Kalendertage, die keine Sonntage oder gesetzlichen Feiertage sind.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003Cstrong>Berechnung des Urlaubsanspruchs im Minijob:\u003C\u002Fstrong> F&uuml;r die Berechnung des Urlaubsanspruchs ist entscheidend, an wie vielen Tagen die Besch&auml;ftigung in der Woche ausge&uuml;bt wird. Wie viele Stunden ein Minijobber an einem Arbeitstag arbeitet, ist unerheblich. Arbeiten Minijobber an weniger als sechs Tagen pro Woche, wird der Urlaubsanspruch wie folgt berechnet: Individuelle Arbeitstage pro Woche x 24 : 6 = Urlaubstage pro Jahr. Abh&auml;ngig von den w&ouml;chentlichen Arbeitstagen ergibt sich folgender Urlaubsanspruch:\u003Cbr \u002F>\nArbeitstage pro Woche&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;1&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;Urlaubsanspruch im Jahr&nbsp;&nbsp; &nbsp; &nbsp;4\u003Cbr \u002F>\nArbeitstage pro Woche&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;2&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;Urlaubsanspruch im Jahr&nbsp;&nbsp; &nbsp; &nbsp;8\u003Cbr \u002F>\nArbeitstage pro Woche&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;3&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;Urlaubsanspruch im Jahr&nbsp;&nbsp; &nbsp;12\u003Cbr \u002F>\nArbeitstage pro Woche&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;4&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;Urlaubsanspruch im Jahr&nbsp;&nbsp; &nbsp;16\u003Cbr \u002F>\nArbeitstage pro Woche&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;5&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;Urlaubsanspruch im Jahr&nbsp;&nbsp; &nbsp;20\u003Cbr \u002F>\nArbeitstage pro Woche&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;6&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;Urlaubsanspruch im Jahr&nbsp;&nbsp; &nbsp;24\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Urlaubstage sind bezahlte freie Tage. Sie m&uuml;ssen weder vor- noch nachgearbeitet werden.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Minijobber arbeiten nicht in jeder Woche gleichviel. Zum Beispiel kann im Arbeitsvertrag vereinbart sein, dass in einer Woche an zwei Tagen und in der n&auml;chsten Woche an drei Tagen gearbeitet wird. Bei unregelm&auml;&szlig;iger Arbeit wird der Urlaubsanspruch nicht nach den Arbeitstagen pro Woche berechnet. Entscheidend ist dann, an wie vielen Tagen im Kalenderjahr Minijobber arbeiten. Dabei wird auch ber&uuml;cksichtigt, an wie vielen Tagen andere Arbeitnehmer beim selben Arbeitgeber arbeiten. Gilt im Unternehmen eine F&uuml;nf-Tage-Woche, werden 260 Arbeitstage im Jahr zugrunde gelegt. Bei einer Sechs-Tage-Woche sind es 312 Arbeitstage im Jahr.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003Cstrong>Der gesetzliche Mindesturlaub wird dann mit dieser Formel berechnet:&nbsp;\u003C\u002Fstrong>\u003Cstrong>Gesetzliche Urlaubstage pro Jahr x individuelle Arbeitstage pro Jahr: 260 oder 312\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\nErgibt sich bei der Berechnung ein Bruchteil von mindestens einem halben Urlaubstag, wird auf einen vollen Urlaubstag aufgerundet.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003Cem>\u003Cstrong>Praxis-Beispiel:\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\nEine Minijobberin arbeitet an 90 Tagen im Jahr in einem Minijob. Andere Besch&auml;ftigte arbeiten bei ihrem Arbeitgeber an f&uuml;nf Tagen pro Woche. Der gesetzliche Mindesturlaub betr&auml;gt bei einer F&uuml;nf-Tage-Woche 20 Urlaubstage im Jahr.\u003Cbr \u002F>\n\u003Cstrong>Berechnung: \u003C\u002Fstrong>20 Urlaubstage x 90 Arbeitstage : 260 = 6,92 Urlaubstage\u003Cbr \u002F>\n\u003Cstrong>Ergebnis:\u003C\u002Fstrong> Der Bruchteil betr&auml;gt mehr als einen halben Urlaubstag. Deshalb wird aufgerundet. Der Minijobber hat Anspruch auf 7 bezahlte Urlaubstage im Jahr.\u003C\u002Fem>\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003Cstrong>Hinweis zur Nachtarbeit:\u003C\u002Fstrong>&nbsp;Bei Nachtarbeit gelten f&uuml;r den Urlaub dieselben Grunds&auml;tze wie bei der Arbeit am Tag. Reicht ein Arbeitseinsatz in den n&auml;chsten Kalendertag hinein, z&auml;hlt dieser Einsatz als ein Arbeitstag. Beginnt ein Einsatz zum Beispiel am Montagabend und endet am Dienstagmorgen, z&auml;hlt daf&uuml;r ein Urlaubstag. \u003Cstrong>Der gesetzliche Mindesturlaub ist die Untergrenze\u003C\u002Fstrong>. Ein h&ouml;herer Urlaubsanspruch kann sich zum Beispiel aus einem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag ergeben. Haben Vollzeitbesch&auml;ftigte bei demselben Arbeitgeber Anspruch auf mehr Urlaub, gilt das auch f&uuml;r Minijobber. Der h&ouml;here Urlaubsanspruch wird dann auf die individuellen Arbeitstage im Minijob umgerechnet. Die Formel lautet: Anzahl der Arbeitstage pro Woche x tarifliche Urlaubstage pro Jahr : tarifliche Arbeitstage pro Woche\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003Cem>\u003Cstrong>Praxis-Beispiel:\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\nEin Minijobber arbeitet an drei Tagen pro Woche. Vollzeitbesch&auml;ftigte beim selben Arbeitgeber arbeiten an f&uuml;nf Tagen pro Woche und haben Anspruch auf 30 Urlaubstage im Jahr. Die Arbeitszeit und der Urlaub sind im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag geregelt.\u003Cbr \u002F>\n\u003Cstrong>Berechnung:\u003C\u002Fstrong> 3 Arbeitstage pro Woche x 30 tarifliche Urlaubstage pro Jahr : 5 tarifliche Arbeitstage pro Woche = 18 Urlaubstage\u003Cbr \u002F>\n\u003Cstrong>Ergebnis:\u003C\u002Fstrong> Der Minijobber hat Anspruch auf 18 bezahlte Urlaubstage im Jahr.\u003C\u002Fem>\u003C\u002Fp>\n","Nach dem Bundesurlaubsgesetz haben Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Das gilt auch für Minijobber und zwar unabhängig davon, ob die Beschäftigung im gewerblichen Bereich oder in einem Privathaushalt ausgeübt wird. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage im Jahr. Dabei geht das Gesetz von einer 6-Tage-Woche aus. Werktage sind alle Kalendertage, die keine Sonntage oder gesetzlichen Feiertage sind.\nBerechnung des Urlaubsanspruchs im Minijob: Für die Berechnung des Urlaubsanspruchs ist entscheidend, an wie vielen Tagen die Beschäftigung in der Woche ausgeübt wird. Wie viele Stunden ein Minijobber an einem Arbeitstag arbeitet, ist unerheblich. Arbeiten Minijobber an weniger als sechs Tagen pro Woche, wird der Urlaubsanspruch wie folgt berechnet: Individuelle Arbeitstage pro Woche x 24 : 6 = Urlaubstage pro Jahr. Abhängig von den wöchentlichen Arbeitstagen ergibt sich folgender Urlaubsanspruch:\nUrlaubstage sind bezahlte freie Tage. Sie müssen weder vor- noch nachgearbeitet werden.\nMinijobber arbeiten nicht in jeder Woche gleichviel. Zum Beispiel kann im Arbeitsvertrag vereinbart sein, dass in einer Woche an zwei Tagen und in der nächsten Woche an drei Tagen gearbeitet wird. Bei unregelmäßiger Arbeit wird der Urlaubsanspruch nicht nach den Arbeitstagen pro Woche berechnet. Entscheidend ist dann, an wie vielen Tagen im Kalenderjahr Minijobber arbeiten. Dabei wird auch berücksichtigt, an wie vielen Tagen andere Arbeitnehmer beim selben Arbeitgeber arbeiten. Gilt im Unternehmen eine Fünf-Tage-Woche, werden 260 Arbeitstage im Jahr zugrunde gelegt. Bei einer Sechs-Tage-Woche sind es 312 Arbeitstage im Jahr.\nDer gesetzliche Mindesturlaub wird dann mit dieser Formel berechnet: Gesetzliche Urlaubstage pro Jahr x individuelle Arbeitstage pro Jahr: 260 oder 312\nPraxis-Beispiel:\nBerechnung: 20 Urlaubstage x 90 Arbeitstage : 260 = 6,92 Urlaubstage\nErgebnis: Der Bruchteil beträgt mehr als einen halben Urlaubstag. Deshalb wird aufgerundet. Der Minijobber hat Anspruch auf 7 bezahlte Urlaubstage im Jahr.\nHinweis zur Nachtarbeit: Bei Nachtarbeit gelten für den Urlaub dieselben Grundsätze wie bei der Arbeit am Tag. Reicht ein Arbeitseinsatz in den nächsten Kalendertag hinein, zählt dieser Einsatz als ein Arbeitstag. Beginnt ein Einsatz zum Beispiel am Montagabend und endet am Dienstagmorgen, zählt dafür ein Urlaubstag. Der gesetzliche Mindesturlaub ist die Untergrenze. Ein höherer Urlaubsanspruch kann sich zum Beispiel aus einem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag ergeben. Haben Vollzeitbeschäftigte bei demselben Arbeitgeber Anspruch auf mehr Urlaub, gilt das auch für Minijobber. Der höhere Urlaubsanspruch wird dann auf die individuellen Arbeitstage im Minijob umgerechnet. Die Formel lautet: Anzahl der Arbeitstage pro Woche x tarifliche Urlaubstage pro Jahr : tarifliche Arbeitstage pro Woche\nPraxis-Beispiel:\nBerechnung: 3 Arbeitstage pro Woche x 30 tarifliche Urlaubstage pro Jahr : 5 tarifliche Arbeitstage pro Woche = 18 Urlaubstage\nErgebnis: Der Minijobber hat Anspruch auf 18 bezahlte Urlaubstage im Jahr.",[14],"Lohnsteuer \u002F Sozialversicherung","2026-07-17T04:00:00.000Z",1784365028271]