[{"data":1,"prerenderedAt":16},["ShallowReactive",2],{"5854":3},{"creator":4,"title":5,"link":6,"pubDate":7,"author":4,"id":8,"image":9,"introduction":10,"description":11,"content":11,"contentSnippet":12,"categories":13,"isoDate":15},"RSS Autor","Rentenversicherung: Stichtag 1.7.2026 für Minijobber","https:\u002F\u002Fde.informanagement.com\u002Frss\u002FRssPage.aspx?sjabloon=prisma1021&command=viewitem&id=5854","Fri, 05 Jun 2026 05:00:00 +0100","5854","https:\u002F\u002Fcdn.informanagement.com\u002Fimglib\u002F8a8b5a1a-e610-4b04-a46f-256e46f605ff.png?width=800","","\u003Cp>Minijobber m&uuml;ssen sich entscheiden ob sie eigene Beitr&auml;ge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen oder sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Bisher war es nicht m&ouml;glich, eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht r&uuml;ckg&auml;ngig zu machen. Ab dem 1. Juli 2026 haben Minijobber erstmals die M&ouml;glichkeit, zur Rentenversicherungspflicht zur&uuml;ckzukehren.&nbsp;\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Die R&uuml;ckkehr zur Rentenversicherung ist fr&uuml;hestens ab dem 1. Juli 2026 m&ouml;glich. Minijobber k&ouml;nnen aber bereits jetzt einen Antrag auf Aufhebung der Befreiung stellen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003Cstrong>Ab wann die Aufhebung der Befreiung gilt\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\nDie Meldung der Aufhebung der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht geht bei der Minijob-Zentrale ein. Diese kann der Aufhebung innerhalb eines Monats widersprechen. Passiert dies nicht, ist die Aufhebung bewilligt. Ein Bescheid &uuml;ber die Aufhebung wird nicht versendet.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Die Aufhebung der Befreiung wirkt ab dem Monat, der auf den Monat der Antragstellung folgt und gilt f&uuml;r die \u003Cstrong>gesamte Dauer des Minijobs\u003C\u002Fstrong>. Eine R&uuml;cknahme der Aufhebung ist nicht mehr m&ouml;glich.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003Cstrong>Was gilt bei mehreren Minijobs?\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\nDie Aufhebung der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht gilt \u003Cstrong>f&uuml;r alle Minijobs\u003C\u002Fstrong> mit Verdienstgrenze, die ein Minijobber\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cul>\n\t\u003Cli>zum Zeitpunkt der Aufhebung nebeneinander aus&uuml;bt und\u003C\u002Fli>\n\t\u003Cli>zus&auml;tzlich danach aufnimmt.\u003C\u002Fli>\n\u003C\u002Ful>\n\n\u003Cp>Die Aufhebung wird f&uuml;r alle Minijobs mit Verdienstgrenze gleichzeitig wirksam. Sie endet erst, wenn kein Minijob mehr besteht.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003Cstrong>Fazit:\u003C\u002Fstrong>&nbsp;Minijobber haben mit der Aufhebung der Befreiung eine zweite Chance. Sie k&ouml;nnen erneut eigene Beitr&auml;ge in die Rentenversicherung einzahlen und sich so wertvolle Vorteile sichern. Vor allem bei L&uuml;cken im Rentenkonto kann dies n&uuml;tzlich sein. Die R&uuml;ckkehr zur Rentenversicherung ist fr&uuml;hestens ab 1.Juli 2026 einmalig m&ouml;glich. Antr&auml;ge k&ouml;nnen bereits jetzt gestellt werden.\u003C\u002Fp>\n","Minijobber müssen sich entscheiden ob sie eigene Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen oder sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Bisher war es nicht möglich, eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht rückgängig zu machen. Ab dem 1. Juli 2026 haben Minijobber erstmals die Möglichkeit, zur Rentenversicherungspflicht zurückzukehren. \nDie Rückkehr zur Rentenversicherung ist frühestens ab dem 1. Juli 2026 möglich. Minijobber können aber bereits jetzt einen Antrag auf Aufhebung der Befreiung stellen.\nAb wann die Aufhebung der Befreiung gilt\nDie Aufhebung der Befreiung wirkt ab dem Monat, der auf den Monat der Antragstellung folgt und gilt für die gesamte Dauer des Minijobs. Eine Rücknahme der Aufhebung ist nicht mehr möglich.\nWas gilt bei mehreren Minijobs?\nfür alle Minijobs mit Verdienstgrenze, die ein Minijobber\nzum Zeitpunkt der Aufhebung nebeneinander ausübt und\nzusätzlich danach aufnimmt.\nDie Aufhebung wird für alle Minijobs mit Verdienstgrenze gleichzeitig wirksam. Sie endet erst, wenn kein Minijob mehr besteht.\nFazit: Minijobber haben mit der Aufhebung der Befreiung eine zweite Chance. Sie können erneut eigene Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen und sich so wertvolle Vorteile sichern. Vor allem bei Lücken im Rentenkonto kann dies nützlich sein. Die Rückkehr zur Rentenversicherung ist frühestens ab 1.Juli 2026 einmalig möglich. Anträge können bereits jetzt gestellt werden.",[14],"Lohnsteuer \u002F Sozialversicherung","2026-06-05T04:00:00.000Z",1780656833157]