[{"data":1,"prerenderedAt":16},["Reactive",2],{"5814":3},{"creator":4,"title":5,"link":6,"pubDate":7,"author":4,"id":8,"image":9,"introduction":10,"description":11,"content":11,"contentSnippet":12,"categories":13,"isoDate":15},"RSS Autor","Minijobber: Wie gesetzliche Feiertage behandelt werden","https://de.informanagement.com/rss/RssPage.aspx?sjabloon=prisma1021&command=viewitem&id=5814","Fri, 08 May 2026 05:00:00 +0100","5814","https://cdn.informanagement.com/imglib/ab96dccf-1410-4385-9a28-a2388a12415b.png?width=800","","\u003Cp>In der Regel verbietet das Arbeitszeitgesetz die Arbeit an gesetzlichen Feiertagen. Das gilt f&uuml;r Minijobber ebenso wie f&uuml;r alle anderen Besch&auml;ftigten. In einigen Bereichen muss jedoch auch an Feiertagen gearbeitet werden, damit beispielsweise Versorgung und Sicherheit gew&auml;hrleistet ist. Das Gesetz sieht hierf&uuml;r Ausnahmen vor. Dazu z&auml;hlen unter anderem:\u003C/p>\n\n\u003Cul>\n\t\u003Cli>Not- und Rettungsdienste, Feuerwehr\u003C/li>\n\t\u003Cli>Krankenh&auml;user und Pflegeeinrichtungen\u003C/li>\n\t\u003Cli>Gastst&auml;tten, Hotels, Gastronomie und B&auml;ckereien\u003C/li>\n\t\u003Cli>Konzert- und Theaterh&auml;user\u003C/li>\n\t\u003Cli>Verkehrsbetriebe\u003C/li>\n\t\u003Cli>Presse und Medien\u003C/li>\n\t\u003Cli>Bewachungsgewerbe\u003C/li>\n\u003C/ul>\n\n\u003Cp>F&auml;llt ein \u003Cstrong>gesetzlicher Feiertag\u003C/strong> auf einen regul&auml;ren Arbeitstag, m&uuml;ssen Minijobber in der Regel nicht arbeiten. Sie ben&ouml;tigen daf&uuml;r \u003Cstrong>keinen Urlaub\u003C/strong>. Minijobber erhalten an Feiertagen ihren Verdienst, wenn der Feiertag auf einen Tag f&auml;llt, an dem sie sonst gearbeitet h&auml;tten. Das regelt das Entgeltfortzahlungsgesetz.\u003C/p>\n\n\u003Cp>\u003Cem>\u003Cstrong>Praxis-Beispiel:\u003C/strong>\u003Cbr />\nEin Minijobber arbeitet regelm&auml;&szlig;ig montags, mittwochs und freitags in einem Supermarkt. F&auml;llt der 1. Mai auf den Freitag, muss der Minijobber nicht arbeiten und der Arbeitgeber zahlt den Verdienst trotzdem weiter. F&uuml;r Minijobber besteht grunds&auml;tzlich keine Pflicht, die an Feiertagen ausgefallenen Stunden vor- oder nachzuarbeiten. Eine Verlagerung der Arbeitszeit auf einen normalerweise freien Tag ist nicht zul&auml;ssig, wenn damit die Feiertagsregelung umgangen werden soll.\u003C/em>\u003C/p>\n\n\u003Cp>\u003Cstrong>Arbeiten am Feiertag:\u003C/strong> In Branchen, in denen Feiertagsarbeit erlaubt ist, k&ouml;nnen Arbeitgeber Minijobber auch an Feiertagen einsetzen. Dann stellt sich h&auml;ufig die Frage, ob Arbeitgeber daf&uuml;r einen Zuschlag an Minijobber zahlen m&uuml;ssen. Einen gesetzlichen Anspruch auf einen Feiertagszuschlag gibt es nicht. Viele Arbeitgeber zahlen freiwillig Zuschl&auml;ge. Ein Anspruch auf die Zahlung der Zuschl&auml;ge besteht, wenn dies im Arbeitsvertrag, durch eine Betriebsvereinbarung oder in einem Tarifvertrag geregelt ist.\u003C/p>\n\n\u003Cp>Feiertagszuschl&auml;ge f&uuml;r tats&auml;chlich geleistete Arbeit bleiben in vielen F&auml;llen steuerfrei und damit beitragsfrei. Sie z&auml;hlen dann nicht zum regelm&auml;&szlig;igen Verdienst.\u003C/p>\n","In der Regel verbietet das Arbeitszeitgesetz die Arbeit an gesetzlichen Feiertagen. Das gilt für Minijobber ebenso wie für alle anderen Beschäftigten. In einigen Bereichen muss jedoch auch an Feiertagen gearbeitet werden, damit beispielsweise Versorgung und Sicherheit gewährleistet ist. Das Gesetz sieht hierfür Ausnahmen vor. Dazu zählen unter anderem:\nNot- und Rettungsdienste, Feuerwehr\nKrankenhäuser und Pflegeeinrichtungen\nGaststätten, Hotels, Gastronomie und Bäckereien\nKonzert- und Theaterhäuser\nVerkehrsbetriebe\nPresse und Medien\nBewachungsgewerbe\nFällt ein gesetzlicher Feiertag auf einen regulären Arbeitstag, müssen Minijobber in der Regel nicht arbeiten. Sie benötigen dafür keinen Urlaub. Minijobber erhalten an Feiertagen ihren Verdienst, wenn der Feiertag auf einen Tag fällt, an dem sie sonst gearbeitet hätten. Das regelt das Entgeltfortzahlungsgesetz.\nPraxis-Beispiel:\n\n\nArbeiten am Feiertag: In Branchen, in denen Feiertagsarbeit erlaubt ist, können Arbeitgeber Minijobber auch an Feiertagen einsetzen. Dann stellt sich häufig die Frage, ob Arbeitgeber dafür einen Zuschlag an Minijobber zahlen müssen. Einen gesetzlichen Anspruch auf einen Feiertagszuschlag gibt es nicht. Viele Arbeitgeber zahlen freiwillig Zuschläge. Ein Anspruch auf die Zahlung der Zuschläge besteht, wenn dies im Arbeitsvertrag, durch eine Betriebsvereinbarung oder in einem Tarifvertrag geregelt ist.\nFeiertagszuschläge für tatsächlich geleistete Arbeit bleiben in vielen Fällen steuerfrei und damit beitragsfrei. Sie zählen dann nicht zum regelmäßigen Verdienst.",[14],"Lohnsteuer / Sozialversicherung","2026-05-08T04:00:00.000Z",1778665795154]