[{"data":1,"prerenderedAt":16},["ShallowReactive",2],{"5962":3},{"creator":4,"title":5,"link":6,"pubDate":7,"author":4,"id":8,"image":9,"introduction":10,"description":11,"content":11,"contentSnippet":12,"categories":13,"isoDate":15},"RSS Autor","Erweiterte Förderung von E-Autos","https:\u002F\u002Fde.informanagement.com\u002Frss\u002FRssPage.aspx?sjabloon=prisma1021&command=viewitem&id=5962","Fri, 24 Jul 2026 05:00:00 +0100","5962","https:\u002F\u002Fcdn.informanagement.com\u002Fimglib\u002F7f15dd96-72d9-4f06-9b73-6d5ae82511a5.png?width=800","","\u003Cp>Der Kauf von Elektroautos wurde in der Vergangenheit mehrfach gef&ouml;rdert, abgeschafft beziehungsweise drastisch ge&auml;ndert. Der gro&szlig;z&uuml;gige Umweltbonus wurde gestrichen. Auch f&uuml;r Plug-in-Hybridfahrzeuge wurden die staatlichen Anreize zeitweise gestrichen. Unternehmen profitieren weiterhin ausschlie&szlig;lich von steuerlichen Effekten. Seit 2026 gibt es f&uuml;r Privathaushalte ein neues F&ouml;rderprogramm, wobei der Anspruch auf die Zusch&uuml;sse allerdings von der H&ouml;he des Einkommens abh&auml;ngt.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003Cstrong>F&ouml;rderm&ouml;glichkeiten f&uuml;r Unternehmen:\u003C\u002Fstrong> Unternehmen, die ein E-Auto als Firmenwagen anschaffen, k&ouml;nnen eine erh&ouml;hte Abschreibung von 75% im Jahr des Kaufs in Anspruch nehmen und in den Folgejahren 10%, zweimal 5%, 3% und 2% (sogenannter&nbsp;Investitionsbooster). Der Abschreibungszeitraum betr&auml;gt insgesamt 6 Jahre. Davon k&ouml;nnen alle Unternehmen profitieren, die sich in der Zeit vom 30.6.2025 bis zum 1.1.2028 ein reines Elektroauto oder ein Brennstoffzellenfahrzeug zugelegt haben bzw. zulegen.&nbsp;\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Au&szlig;erdem wird der geldwerte Vorteil f&uuml;r die private Nutzung monatlich nicht mit 1%, sondern nur mit 0,25% des Bruttolistenpreises ermittelt. Steuervorteile bietet auch ein Plug-in-Hybrid, weil f&uuml;r die Privatnutzung monatlich nur 0,5% vom Bruttolistenpreises als Bemessungsgrundlage anzusetzen sind. Diese vorstehenden Verg&uuml;nstigungen gelten allerdings nur f&uuml;r elektrische Firmenwagen, die nach dem 30.6.2025 angeschafft wurden und den Bruttolistenpreis von 100.000 &euro; nicht &uuml;bersteigen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003Cstrong>F&ouml;rderm&ouml;glichkeiten f&uuml;r Privatpersonen:\u003C\u002Fstrong> Private K&auml;ufer k&ouml;nnen seit Mai 2026 eine neue staatliche E-Auto-Pr&auml;mie beantragen. Dies gilt f&uuml;r Neuzulassungen r&uuml;ckwirkend ab dem 1.1.2026. Damit f&ouml;rdert der Gesetzgeber die Anschaffung von \u003Cstrong>reinen Batterie-E-Autos\u003C\u002Fstrong>, von \u003Cstrong>Plug-in-Hybriden\u003C\u002Fstrong> sowie von Fahrzeugen mit \u003Cstrong>Range Extender\u003C\u002Fstrong>. Die F&ouml;rderung k&ouml;nnen nur Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen von maximal 80.000 &euro; erhalten. Diese Einkommensgrenze erh&ouml;ht sich f&uuml;r Familien mit bis zu zwei Kindern unter 18 Jahren um 5.000 &euro; und bel&auml;uft sich dann somit auf h&ouml;chstens 90.000 &euro;. Die F&ouml;rderung wird nur einmal pro Person gew&auml;hrt, wobei maximal zwei Antr&auml;ge aus einem Haushalt stammen d&uuml;rfen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Die Basisf&ouml;rderung f&uuml;r reine Elektroautos betr&auml;gt 3.000 &euro;. Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range Extender werden mit 1.500 &euro; gef&ouml;rdert. Hinzu kommen f&uuml;r bis zu zwei Kinder 500 &euro; Kinderzuschlag. Haushalte mit einem Einkommen von unter 60.000 &euro; erhalten einen weiteren Zuschlag von 1.000 &euro;. Wer &uuml;ber weniger als 45.000 &euro; zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen verf&uuml;gt, bekommt nochmals 1.000 &euro; dazu. Damit ist eine F&ouml;rderung von bis zu 6.000 &euro; f&uuml;r reine E-Autos und 4.500 &euro; f&uuml;r Plug-in-Hybride m&ouml;glich. \u003Cstrong>Wichtig!\u003C\u002Fstrong> Die Zusch&uuml;sse werden nur bei der Anschaffung eines Neuwagens gezahlt. Dies gilt sowohl f&uuml;r den Kauf als auch f&uuml;r ein m&ouml;gliches Leasing. Gebrauchtfahrzeuge sind nicht f&ouml;rderf&auml;hig.&nbsp;\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003Cstrong>Beantragung der F&ouml;rderung\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\nZu beantragen ist die F&ouml;rderung f&uuml;r das E-Auto &uuml;ber die F&ouml;rderzentrale Deutschland beim Bundesamt f&uuml;r Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Daf&uuml;r ist die bereits erfolgte Zulassung auf den Antragsteller ma&szlig;geblich. Ab diesem Termin bleibt ein Jahr Zeit, den Antrag &uuml;ber das elektronische Antragformular zu stellen. Dabei m&uuml;ssen die erforderlichen Dokumente unbedingt vollst&auml;ndig &uuml;bermittelt werden. Anderenfalls bearbeitet die Beh&ouml;rde den Antrag nicht.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Neben der Fahrzeugidentifikationsnummer brauchen Antragsteller die letzten beiden Steuerbescheide. Diese d&uuml;rfen h&ouml;chstens drei Jahre alt sein. Wer nicht zur Abgabe einer Steuererkl&auml;rung verpflichtet war, kann diese freiwillig nachtr&auml;glich einreichen, um dadurch an die n&ouml;tigen Steuerbescheide zu kommen. Familien, die den Kinderzuschlag in Anspruch nehmen wollen, m&uuml;ssen au&szlig;erdem einen Kindergeld-Nachweis der Familienkasse beif&uuml;gen. K&auml;ufer von Plug-in-Hybriden ben&ouml;tigen zus&auml;tzlich eine EU-Konformit&auml;tsbescheinigung f&uuml;r den Nachweis einer elektrischen Reichweite von mindestens 80 Kilometern.\u003Cbr \u002F>\nWer den F&ouml;rderantrag stellt, muss sich mit der BundID authentifizieren. Daher sind der Personalausweis mit Online-Funktion, die zugeh&ouml;rige PIN und die Ausweis-App erforderlich. Als Alternative k&ouml;nnen Antragsteller jedoch ihr ELSTER-Zertifikat nutzen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003Cstrong>Befreiung von der Kfz-Steuer:\u003C\u002Fstrong> Neu zugelassene Elektroautos sind zudem f&uuml;r maximal zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit.\u003C\u002Fp>\n","Der Kauf von Elektroautos wurde in der Vergangenheit mehrfach gefördert, abgeschafft beziehungsweise drastisch geändert. Der großzügige Umweltbonus wurde gestrichen. Auch für Plug-in-Hybridfahrzeuge wurden die staatlichen Anreize zeitweise gestrichen. Unternehmen profitieren weiterhin ausschließlich von steuerlichen Effekten. Seit 2026 gibt es für Privathaushalte ein neues Förderprogramm, wobei der Anspruch auf die Zuschüsse allerdings von der Höhe des Einkommens abhängt.\nFördermöglichkeiten für Unternehmen: Unternehmen, die ein E-Auto als Firmenwagen anschaffen, können eine erhöhte Abschreibung von 75% im Jahr des Kaufs in Anspruch nehmen und in den Folgejahren 10%, zweimal 5%, 3% und 2% (sogenannter Investitionsbooster). Der Abschreibungszeitraum beträgt insgesamt 6 Jahre. Davon können alle Unternehmen profitieren, die sich in der Zeit vom 30.6.2025 bis zum 1.1.2028 ein reines Elektroauto oder ein Brennstoffzellenfahrzeug zugelegt haben bzw. zulegen. \nAußerdem wird der geldwerte Vorteil für die private Nutzung monatlich nicht mit 1%, sondern nur mit 0,25% des Bruttolistenpreises ermittelt. Steuervorteile bietet auch ein Plug-in-Hybrid, weil für die Privatnutzung monatlich nur 0,5% vom Bruttolistenpreises als Bemessungsgrundlage anzusetzen sind. Diese vorstehenden Vergünstigungen gelten allerdings nur für elektrische Firmenwagen, die nach dem 30.6.2025 angeschafft wurden und den Bruttolistenpreis von 100.000 € nicht übersteigen.\nFördermöglichkeiten für Privatpersonen: Private Käufer können seit Mai 2026 eine neue staatliche E-Auto-Prämie beantragen. Dies gilt für Neuzulassungen rückwirkend ab dem 1.1.2026. Damit fördert der Gesetzgeber die Anschaffung von reinen Batterie-E-Autos, von Plug-in-Hybriden sowie von Fahrzeugen mit Range Extender. Die Förderung können nur Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen von maximal 80.000 € erhalten. Diese Einkommensgrenze erhöht sich für Familien mit bis zu zwei Kindern unter 18 Jahren um 5.000 € und beläuft sich dann somit auf höchstens 90.000 €. Die Förderung wird nur einmal pro Person gewährt, wobei maximal zwei Anträge aus einem Haushalt stammen dürfen.\nDie Basisförderung für reine Elektroautos beträgt 3.000 €. Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range Extender werden mit 1.500 € gefördert. Hinzu kommen für bis zu zwei Kinder 500 € Kinderzuschlag. Haushalte mit einem Einkommen von unter 60.000 € erhalten einen weiteren Zuschlag von 1.000 €. Wer über weniger als 45.000 € zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen verfügt, bekommt nochmals 1.000 € dazu. Damit ist eine Förderung von bis zu 6.000 € für reine E-Autos und 4.500 € für Plug-in-Hybride möglich. Wichtig! Die Zuschüsse werden nur bei der Anschaffung eines Neuwagens gezahlt. Dies gilt sowohl für den Kauf als auch für ein mögliches Leasing. Gebrauchtfahrzeuge sind nicht förderfähig. \nBeantragung der Förderung\nNeben der Fahrzeugidentifikationsnummer brauchen Antragsteller die letzten beiden Steuerbescheide. Diese dürfen höchstens drei Jahre alt sein. Wer nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet war, kann diese freiwillig nachträglich einreichen, um dadurch an die nötigen Steuerbescheide zu kommen. Familien, die den Kinderzuschlag in Anspruch nehmen wollen, müssen außerdem einen Kindergeld-Nachweis der Familienkasse beifügen. Käufer von Plug-in-Hybriden benötigen zusätzlich eine EU-Konformitätsbescheinigung für den Nachweis einer elektrischen Reichweite von mindestens 80 Kilometern.\nBefreiung von der Kfz-Steuer: Neu zugelassene Elektroautos sind zudem für maximal zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit.",[14],"Gewinnermittlung","2026-07-24T04:00:00.000Z",1784885466514]