[{"data":1,"prerenderedAt":16},["Reactive",2],{"5505":3},{"creator":4,"title":5,"link":6,"pubDate":7,"author":4,"id":8,"image":9,"introduction":10,"description":11,"content":11,"contentSnippet":12,"categories":13,"isoDate":15},"RSS Autor","Anschaffungskosten oder Erhaltungs- und Instandhaltungsaufwendungen","https://de.informanagement.com/rss/RssPage.aspx?sjabloon=prisma1021&command=viewitem&id=5505","Fri, 20 Feb 2026 05:00:00 +0100","5505","https://cdn.informanagement.com/imglib/85fbb0fd-4462-42b6-b5ed-c2e078a9fb91.jpg?width=800","","\u003Cp>Anschaffungskosten werden &uuml;ber die Nutzungsdauer abgeschrieben. Bei Geb&auml;uden ist die Abschreibung und damit auch die Nutzungsdauer durch gesetzlich festgelegte Prozents&auml;tze festgelegt. Erhaltungs- und Instandhaltungsaufwendungen k&ouml;nnen hingegen sofort in voller H&ouml;he abgeschrieben werden. Die Zuordnung zu den Instandhaltungsaufwendungen oder Anschaffungskosten hat also beachtliche Auswirkungen. Bei der Anschaffung eines Geb&auml;udes ist innerhalb der ersten 3 Jahre die sogenannte Nichtaufgriffsgrenze von 15% zu beachten.\u003C/p>\n\n\u003Cp>\u003Cem>\u003Cstrong>Praxis-Beispiel:\u003C/strong>\u003C/em>\u003Cbr />\n\u003Cem>Ein Unternehmer hat ein Geb&auml;ude erworben, das er als B&uuml;rogeb&auml;ude nutzen will. Die Anschaffungskosten haben insgesamt 268.000 &euro; (100%) betragen. Davon entfallen 180.000 &euro; (67,16%) auf das Geb&auml;ude und 88.000 &euro; (32,84%) auf den Grund und Boden.\u003C/em>\u003Cbr />\n\u003Cem>Der Unternehmer hat im Anschaffungsjahr mit umfangreichen Bauma&szlig;nahmen begonnen. Dabei handelt es sich um\u003C/em>\u003C/p>\n\n\u003Cul>\n\t\u003Cli>\u003Cem>Instandhaltungsarbeiten in H&ouml;he von 18.000 &euro;, \u003C/em>\u003C/li>\n\t\u003Cli>\u003Cem>Bauma&szlig;nahmen zur Erweiterung des Geb&auml;udes in H&ouml;he von 24.000 &euro; und\u003C/em>\u003C/li>\n\t\u003Cli>\u003Cem>regelm&auml;&szlig;ig wiederkehrenden Erhaltungsaufwand f&uuml;r Malerarbeiten in H&ouml;he von 2.000 &euro;.\u003C/em>\u003C/li>\n\u003C/ul>\n\n\u003Cp>\u003Cem>Die 18.000 &euro; k&ouml;nnen in vollem Umfang als Grundst&uuml;cksaufwand erfasst werden. Wenn die Reparatur- und Modernisierungsaufwendungen in den beiden Folgejahren netto ohne Umsatzsteuer nicht mehr als 9.000 &euro; = 5% der Geb&auml;udeanschaffungskosten ausmachen, bleibt es dabei.\u003C/em>\u003C/p>\n\n\u003Cp>Fallen in den beiden Folgejahren Reparatur- und Modernisierungsaufwendungen von mehr als 9.000 &euro; netto ohne Umsatzsteuer an, werden die Instandhaltungskosten von 18.000 &euro; r&uuml;ckwirkend als Herstellungskosten eingestuft. Aufwendungen f&uuml;r die Erweiterung werden bei der Ermittlung der 15% Grenze nicht einbezogen, ebenso wie die Aufwendungen f&uuml;r Erhaltungsarbeiten, die j&auml;hrlich &uuml;blicherweise anfallen.\u003C/p>\n\n\u003Cp>\u003Cstrong>Was anschaffungsnahe Aufwendungen sind\u003C/strong>\u003Cbr />\nDie Abgrenzung von Anschaffungskosten, Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungen entscheidet dar&uuml;ber, welche Aufwendungen der Unternehmer sofort und welche er nur im Rahmen der Abschreibung geltend machen kann. Anschaffungskosten eines Geb&auml;udes sind die Aufwendungen, die geleistet werden, um das Geb&auml;ude zu \u003Cstrong>erwerben\u003C/strong> und in einen \u003Cstrong>betriebsbereiten Zustand\u003C/strong> zu versetzen. Diese Definition gilt unabh&auml;ngig von der Art der Gewinnermittlung.\u003C/p>\n\n\u003Cp>Ein Geb&auml;ude ist betriebsbereit, wenn es entsprechend seiner Zweckbestimmung genutzt werden kann. Die Betriebsbereitschaft eines Geb&auml;udes setzt eine\u003C/p>\n\n\u003Cul>\n\t\u003Cli>objektive und\u003C/li>\n\t\u003Cli>subjektive&nbsp;\u003C/li>\n\u003C/ul>\n\n\u003Cp>Funktionst&uuml;chtigkeit voraus. Sind wesentliche Teile eines Geb&auml;udes nicht nutzbar, z. B. weil die Elektroinstallation v&ouml;llig unbrauchbar ist, geh&ouml;ren die Reparaturkosten unabh&auml;ngig von ihrer H&ouml;he zu den Anschaffungskosten. Werden dagegen noch funktionierende Anlagen erneuert, handelt es sich um Erhaltungsaufwendungen.\u003C/p>\n\n\u003Cp>Ein Geb&auml;ude ist subjektiv \u003Cstrong>funktionsunt&uuml;chtig\u003C/strong>, wenn der Unternehmer es ohne Bauma&szlig;nahmen nicht f&uuml;r seinen konkreten Zweck nutzen kann. Bauma&szlig;nahmen, die er zur zweckentsprechenden Nutzung aufwendet, geh&ouml;ren zu den Anschaffungskosten, z. B. wenn\u003C/p>\n\n\u003Cul>\n\t\u003Cli>ein Geb&auml;ude als B&uuml;ro genutzt werden soll, die Elektroinstallation aber f&uuml;r Wohnzwecke und nicht f&uuml;r B&uuml;rozwecke geeignet ist,\u003C/li>\n\t\u003Cli>B&uuml;ror&auml;ume, die bisher von einem Rechtsanwalt genutzt wurden, umgebaut werden, damit sie als Zahnarztpraxis genutzt werden k&ouml;nnen.\u003C/li>\n\u003C/ul>\n\n\u003Cp>Diese Umbauaufwendungen geh&ouml;ren zu den Anschaffungskosten und werden zusammen mit diesen abgeschrieben. Die \u003Cstrong>15%-Grenze\u003C/strong> des &sect; 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle.\u003C/p>\n","Anschaffungskosten werden über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Bei Gebäuden ist die Abschreibung und damit auch die Nutzungsdauer durch gesetzlich festgelegte Prozentsätze festgelegt. Erhaltungs- und Instandhaltungsaufwendungen können hingegen sofort in voller Höhe abgeschrieben werden. Die Zuordnung zu den Instandhaltungsaufwendungen oder Anschaffungskosten hat also beachtliche Auswirkungen. Bei der Anschaffung eines Gebäudes ist innerhalb der ersten 3 Jahre die sogenannte Nichtaufgriffsgrenze von 15% zu beachten.\nPraxis-Beispiel:\nEin Unternehmer hat ein Gebäude erworben, das er als Bürogebäude nutzen will. Die Anschaffungskosten haben insgesamt 268.000 € (100%) betragen. Davon entfallen 180.000 € (67,16%) auf das Gebäude und 88.000 € (32,84%) auf den Grund und Boden.\nDer Unternehmer hat im Anschaffungsjahr mit umfangreichen Baumaßnahmen begonnen. Dabei handelt es sich um\nInstandhaltungsarbeiten in Höhe von 18.000 €, \nBaumaßnahmen zur Erweiterung des Gebäudes in Höhe von 24.000 € und\nregelmäßig wiederkehrenden Erhaltungsaufwand für Malerarbeiten in Höhe von 2.000 €.\nDie 18.000 € können in vollem Umfang als Grundstücksaufwand erfasst werden. Wenn die Reparatur- und Modernisierungsaufwendungen in den beiden Folgejahren netto ohne Umsatzsteuer nicht mehr als 9.000 € = 5% der Gebäudeanschaffungskosten ausmachen, bleibt es dabei.\nFallen in den beiden Folgejahren Reparatur- und Modernisierungsaufwendungen von mehr als 9.000 € netto ohne Umsatzsteuer an, werden die Instandhaltungskosten von 18.000 € rückwirkend als Herstellungskosten eingestuft. Aufwendungen für die Erweiterung werden bei der Ermittlung der 15% Grenze nicht einbezogen, ebenso wie die Aufwendungen für Erhaltungsarbeiten, die jährlich üblicherweise anfallen.\nWas anschaffungsnahe Aufwendungen sind\nerwerben und in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Diese Definition gilt unabhängig von der Art der Gewinnermittlung.\nEin Gebäude ist betriebsbereit, wenn es entsprechend seiner Zweckbestimmung genutzt werden kann. Die Betriebsbereitschaft eines Gebäudes setzt eine\nobjektive und\nsubjektive \nFunktionstüchtigkeit voraus. Sind wesentliche Teile eines Gebäudes nicht nutzbar, z. B. weil die Elektroinstallation völlig unbrauchbar ist, gehören die Reparaturkosten unabhängig von ihrer Höhe zu den Anschaffungskosten. Werden dagegen noch funktionierende Anlagen erneuert, handelt es sich um Erhaltungsaufwendungen.\nEin Gebäude ist subjektiv funktionsuntüchtig, wenn der Unternehmer es ohne Baumaßnahmen nicht für seinen konkreten Zweck nutzen kann. Baumaßnahmen, die er zur zweckentsprechenden Nutzung aufwendet, gehören zu den Anschaffungskosten, z. B. wenn\nein Gebäude als Büro genutzt werden soll, die Elektroinstallation aber für Wohnzwecke und nicht für Bürozwecke geeignet ist,\nBüroräume, die bisher von einem Rechtsanwalt genutzt wurden, umgebaut werden, damit sie als Zahnarztpraxis genutzt werden können.\nDiese Umbauaufwendungen gehören zu den Anschaffungskosten und werden zusammen mit diesen abgeschrieben. Die 15%-Grenze des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle.",[14],"Gewinnermittlung","2026-02-20T04:00:00.000Z",1777104692641]