[{"data":1,"prerenderedAt":16},["ShallowReactive",2],{"6117":3},{"creator":4,"title":5,"link":6,"pubDate":7,"author":4,"id":8,"image":9,"introduction":10,"description":11,"content":11,"contentSnippet":12,"categories":13,"isoDate":15},"RSS Autor","Geplante Einführung einer Frühstartrente ab 2027","https:\u002F\u002Fde.informanagement.com\u002Frss\u002FRssPage.aspx?sjabloon=prisma1021&command=viewitem&id=6117","Fri, 18 Sep 2026 05:00:00 +0100","6117","https:\u002F\u002Fcdn.informanagement.com\u002Fimglib\u002F9fdb38df-d58f-49ce-b577-433f63f36ebf.png?width=800","","\u003Cp>Der Gesetzentwurf sieht vor, dass ab dem 1.1.2027 f&uuml;r jedes Kind vom 6. bis zum 18. Lebensjahr, das eine Bildungseinrichtung in Deutschland besucht, \u003Cstrong>pro Monat 10 &euro;\u003C\u002Fstrong> in ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot eingezahlt werden soll. Ziel dieses Vorhabens ist es, durch einen fr&uuml;hen Start der privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge die Teilnahme am Kapitalmarkt bereits fr&uuml;h im Leben zu verankern. Ebenfalls sollen langfristige Erfahrungen mit Kapitalmarktanlagen und deren Renditechancen f&uuml;r breite Bev&ouml;lkerungsschichten erm&ouml;glicht werden sowie die Kapitalmarktfinanzierung in Deutschland langfristig gest&auml;rkt werden. Zudem sollte ein nahtloser &Uuml;bergang in die steuerlich gef&ouml;rderte private Altersvorsorge erm&ouml;glicht werden.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003Cstrong>Die wichtigsten Regelungsinhalte des Fr&uuml;hstartrentengesetzes sehen wie folgt aus:\u003C\u002Fstrong>\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cul>\n\t\u003Cli>F&uuml;r jedes Kind vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit einem \u003Cstrong>ersten Wohnsitz im Inland\u003C\u002Fstrong> werden aus dem Bundeshaushalt 10 &euro; pro Monat in einen individuellen, kapitalgedeckten Standarddepot-Vertrag eingezahlt, der f&uuml;r das anspruchsberechtigte Kind bei einem privaten Anbieter er&ouml;ffnet worden ist. Die Fr&uuml;hstartrente startet zum 1.1.2027 mit den Geburtsjahrg&auml;ngen 2020 und 2021. F&uuml;r den Geburtsjahrgang 2020 wird die Fr&uuml;hstartrente f&uuml;r das Jahr 2026 r&uuml;ckwirkend gew&auml;hrt.\u003C\u002Fli>\n\t\u003Cli>Zudem k&ouml;nnen Zuzahlungen in den individuellen Vertrag geleistet werden, die in der H&ouml;he auf 6.840 &euro; in jedem Jahr begrenzt sind.\u003C\u002Fli>\n\t\u003Cli>Die Auswahl der Produkte f&uuml;r die Fr&uuml;hstartrentenf&ouml;rderung wird f&uuml;r individuelle Vertr&auml;ge auf den \u003Cstrong>Standarddepot-Vertrag &quot;Altersvorsorge&quot;\u003C\u002Fstrong> (Standardprodukt) beschr&auml;nkt. Alle Anbieter von Altersvorsorgevertr&auml;gen m&uuml;ssen dieses Standardprodukt anbieten und f&uuml;r diese Vertr&auml;ge gilt zus&auml;tzlich in der Ansparphase eine Begrenzung der Effektivkosten in H&ouml;he von 1%.\u003C\u002Fli>\n\t\u003Cli>Die Ertr&auml;ge sind bis zum Beginn der Auszahlungsphase \u003Cstrong>steuerfrei\u003C\u002Fstrong>. Die sp&auml;teren Leistungen werden \u003Cstrong>nachgelagert besteuert\u003C\u002Fstrong>.\u003C\u002Fli>\n\t\u003Cli>Das Standardprodukt kann im Rahmen der steuerlich gef&ouml;rderten Altersvorsorge bis zum Rentenalter weiter bespart werden. Nach Vollj&auml;hrigkeit kann das Startkapital aber auch auf einen anderen Altersvorsorgevertrag &uuml;bertragen werden. So wird ein nahtloser Anschluss an die steuerlich gef&ouml;rderte private Altersvorsorge erm&ouml;glicht.\u003C\u002Fli>\n\t\u003Cli>Eine Auszahlung ist grunds&auml;tzlich nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres m&ouml;glich.\u003C\u002Fli>\n\t\u003Cli>F&uuml;r diejenigen Kinder eines Jahrgangs, deren Eltern keinen individuellen Vertrag abschlie&szlig;en, erfolgt eine \u003Cstrong>kollektive Anlage\u003C\u002Fstrong> der Mittel am Kapitalmarkt, die durch die Deutsche Bundesbank verwaltet wird. Dies bedingt die Errichtung eines \u003Cstrong>Sonderverm&ouml;gens\u003C\u002Fstrong>.\u003C\u002Fli>\n\t\u003Cli>Die \u003Cstrong>kollektive Kapitalanlage\u003C\u002Fstrong> startet zeitversetzt \u003Cstrong>im Folgejahr der Vollendung des 7. Lebensjahres\u003C\u002Fstrong> eines anspruchsberechtigten Geburtsjahrgangs, um Eltern ausreichend Zeit einzur&auml;umen, einen individuellen Vertrag f&uuml;r ihr Kind abzuschlie&szlig;en.\u003C\u002Fli>\n\t\u003Cli>Die kollektive Anlage erfolgt global diversifiziert, vor allem in Aktien beziehungsweise Aktienfonds.\u003C\u002Fli>\n\t\u003Cli>Das \u003Cstrong>Abrufen der Mittel\u003C\u002Fstrong> aus der kollektiven Anlage f&uuml;r einen individuellen Altersvorsorgevertrag ist bis zur \u003Cstrong>Vollendung des 35. Lebensjahres\u003C\u002Fstrong> m&ouml;glich.\u003C\u002Fli>\n\t\u003Cli>Zum Zweck der finanziellen Bildung sind von den Anbietern individueller Vertr&auml;ge Informationen zur Fr&uuml;hstartrente, zur Wertentwicklung und zu den Kosten in einer auf die Zielgruppe zugeschnittenen Form bereitzustellen.\u003C\u002Fli>\n\t\u003Cli>Eine &ouml;ffentliche Berichterstattung zur kollektiven Anlage ist ebenfalls vorgesehen.\u003C\u002Fli>\n\u003C\u002Ful>\n\n\u003Cp>\u003Cstrong>Fazit:\u003C\u002Fstrong> Vom Staat beg&uuml;nstigt sollen Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 18 Jahren werden. F&uuml;r diese sollen 10 &euro; pro Monat (= 120 &euro; pro Jahr) in einen individuellen, kapitalgedeckten Standarddepot-Vertrag-Altersvorsorge eingezahlt werden, wenn der Vertrag auf den Namen des Kindes lautet und der Vertrag bei einem entsprechenden Anbieter abgeschlossen wird. Zu beachten ist, dass Zuzahlungen z. B. durch Eltern oder andere Verwandte nur bis 6.840 &euro; m&ouml;glich sein sollen. Die Betr&auml;ge k&ouml;nnen nicht auf ein schon bestehendes, im Namen des Kindes er&ouml;ffnetes Depot eingezahlt werden.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003Cstrong>Wichtig!\u003C\u002Fstrong> Damit ein anspruchsberechtigtes Kind die Fr&uuml;hstartrente erh&auml;lt, muss ein auf den Namen des Kindes lautender individueller, kapitalgedeckter und privatwirtschaftlich organisierter Standarddepot-Vertrag &bdquo;Altersvorsorge&ldquo; bei einem Anbieter er&ouml;ffnet werden, der zertifiziert ist. Nach Abschluss eines entsprechenden Vertrags wird die F&ouml;rderung automatisch &uuml;ber den Anbieter des Standarddepot-Vertrags beantragt.\u003C\u002Fp>\n","Der Gesetzentwurf sieht vor, dass ab dem 1.1.2027 für jedes Kind vom 6. bis zum 18. Lebensjahr, das eine Bildungseinrichtung in Deutschland besucht, pro Monat 10 € in ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot eingezahlt werden soll. Ziel dieses Vorhabens ist es, durch einen frühen Start der privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge die Teilnahme am Kapitalmarkt bereits früh im Leben zu verankern. Ebenfalls sollen langfristige Erfahrungen mit Kapitalmarktanlagen und deren Renditechancen für breite Bevölkerungsschichten ermöglicht werden sowie die Kapitalmarktfinanzierung in Deutschland langfristig gestärkt werden. Zudem sollte ein nahtloser Übergang in die steuerlich geförderte private Altersvorsorge ermöglicht werden.\nDie wichtigsten Regelungsinhalte des Frühstartrentengesetzes sehen wie folgt aus:\nFür jedes Kind vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit einem ersten Wohnsitz im Inland werden aus dem Bundeshaushalt 10 € pro Monat in einen individuellen, kapitalgedeckten Standarddepot-Vertrag eingezahlt, der für das anspruchsberechtigte Kind bei einem privaten Anbieter eröffnet worden ist. Die Frühstartrente startet zum 1.1.2027 mit den Geburtsjahrgängen 2020 und 2021. Für den Geburtsjahrgang 2020 wird die Frühstartrente für das Jahr 2026 rückwirkend gewährt.\nZudem können Zuzahlungen in den individuellen Vertrag geleistet werden, die in der Höhe auf 6.840 € in jedem Jahr begrenzt sind.\nDie Auswahl der Produkte für die Frühstartrentenförderung wird für individuelle Verträge auf den Standarddepot-Vertrag \"Altersvorsorge\" (Standardprodukt) beschränkt. Alle Anbieter von Altersvorsorgeverträgen müssen dieses Standardprodukt anbieten und für diese Verträge gilt zusätzlich in der Ansparphase eine Begrenzung der Effektivkosten in Höhe von 1%.\nDie Erträge sind bis zum Beginn der Auszahlungsphase steuerfrei. Die späteren Leistungen werden nachgelagert besteuert.\nDas Standardprodukt kann im Rahmen der steuerlich geförderten Altersvorsorge bis zum Rentenalter weiter bespart werden. Nach Volljährigkeit kann das Startkapital aber auch auf einen anderen Altersvorsorgevertrag übertragen werden. So wird ein nahtloser Anschluss an die steuerlich geförderte private Altersvorsorge ermöglicht.\nEine Auszahlung ist grundsätzlich nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres möglich.\nFür diejenigen Kinder eines Jahrgangs, deren Eltern keinen individuellen Vertrag abschließen, erfolgt eine kollektive Anlage der Mittel am Kapitalmarkt, die durch die Deutsche Bundesbank verwaltet wird. Dies bedingt die Errichtung eines Sondervermögens.\nDie kollektive Kapitalanlage startet zeitversetzt im Folgejahr der Vollendung des 7. Lebensjahres eines anspruchsberechtigten Geburtsjahrgangs, um Eltern ausreichend Zeit einzuräumen, einen individuellen Vertrag für ihr Kind abzuschließen.\nDie kollektive Anlage erfolgt global diversifiziert, vor allem in Aktien beziehungsweise Aktienfonds.\nDas Abrufen der Mittel aus der kollektiven Anlage für einen individuellen Altersvorsorgevertrag ist bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres möglich.\nZum Zweck der finanziellen Bildung sind von den Anbietern individueller Verträge Informationen zur Frühstartrente, zur Wertentwicklung und zu den Kosten in einer auf die Zielgruppe zugeschnittenen Form bereitzustellen.\nEine öffentliche Berichterstattung zur kollektiven Anlage ist ebenfalls vorgesehen.\nFazit: Vom Staat begünstigt sollen Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 18 Jahren werden. Für diese sollen 10 € pro Monat (= 120 € pro Jahr) in einen individuellen, kapitalgedeckten Standarddepot-Vertrag-Altersvorsorge eingezahlt werden, wenn der Vertrag auf den Namen des Kindes lautet und der Vertrag bei einem entsprechenden Anbieter abgeschlossen wird. Zu beachten ist, dass Zuzahlungen z. B. durch Eltern oder andere Verwandte nur bis 6.840 € möglich sein sollen. Die Beträge können nicht auf ein schon bestehendes, im Namen des Kindes eröffnetes Depot eingezahlt werden.\nWichtig! Damit ein anspruchsberechtigtes Kind die Frühstartrente erhält, muss ein auf den Namen des Kindes lautender individueller, kapitalgedeckter und privatwirtschaftlich organisierter Standarddepot-Vertrag „Altersvorsorge“ bei einem Anbieter eröffnet werden, der zertifiziert ist. Nach Abschluss eines entsprechenden Vertrags wird die Förderung automatisch über den Anbieter des Standarddepot-Vertrags beantragt.",[14],"Einkommensteuer","2026-09-18T04:00:00.000Z",1789733552949]