[{"data":1,"prerenderedAt":16},["ShallowReactive",2],{"5955":3},{"creator":4,"title":5,"link":6,"pubDate":7,"author":4,"id":8,"image":9,"introduction":10,"description":11,"content":11,"contentSnippet":12,"categories":13,"isoDate":15},"RSS Autor","Neu ab 2027: Kindergeld ohne Antrag","https:\u002F\u002Fde.informanagement.com\u002Frss\u002FRssPage.aspx?sjabloon=prisma1021&command=viewitem&id=5955","Fri, 17 Jul 2026 05:00:00 +0100","5955","https:\u002F\u002Fcdn.informanagement.com\u002Fimglib\u002F2f2cc540-8c90-4d3a-9bed-edc83e7c0120.png?width=800","","\u003Cp>Der Bundestag hat am 9.7.2026 ein Gesetz beschlossen, das es der Familienkasse erm&ouml;glicht, nach der Geburt eines Kindes das Kindergeld auch ohne Antrag auszuzahlen. Diese M&ouml;glichkeit zur antragslosen Kindergeldgew&auml;hrung soll die Familienkasse nutzen, wenn&nbsp;\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cul>\n\t\u003Cli>alle erforderlichen Tatsachen bekannt sind,\u003C\u002Fli>\n\t\u003Cli>keine Zweifel an der Anspruchsberechtigung bestehen und\u003C\u002Fli>\n\t\u003Cli>eine Kontoverbindung bekannt ist.\u003C\u002Fli>\n\u003C\u002Ful>\n\n\u003Cp>Ziel ist es, B&uuml;rokratie abzubauen, ohne das zus&auml;tzliche Risiko ungerechtfertigter Auszahlungen einzugehen. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003Cstrong>Auszahlung in zwei Stufen\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\nDas Gesetz soll im Jahr 2027 in Kraft treten. Die Auszahlung ohne Antrag soll dann in zwei Stufen im Laufe des Jahres 2027 erm&ouml;glicht werden:\u003Cbr \u002F>\n1.&nbsp;&nbsp; &nbsp;In einer \u003Cstrong>ersten Stufe\u003C\u002Fstrong> (voraussichtlich ab M&auml;rz 2027) soll das Kindergeld f&uuml;r jedes weitere Kind von Eltern, die bereits mindestens ein &auml;lteres Kind haben, an die Person ausgezahlt werden, die bisher das Kindergeld erh&auml;lt.\u003Cbr \u002F>\n2.&nbsp;&nbsp; &nbsp;In einer \u003Cstrong>zweiten Stufe\u003C\u002Fstrong> (voraussichtlich ab November 2027) soll auch f&uuml;r erste Kinder das Kindergeld antragslos ausgezahlt werden. Voraussetzung daf&uuml;r ist, dass mindestens ein Elternteil gemeinsam mit dem Kind im Inland wohnt, von diesem Elternteil eine IBAN bekannt ist und mindestens ein Elternteil im Inland arbeitet.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003Cstrong>Das neue Verfahren im Detail:\u003C\u002Fstrong> Das Bundeszentralamt f&uuml;r Steuern (BZSt) vergibt f&uuml;r jedes neugeborene Kind eine Steuer-ID. Die Information &uuml;ber die Geburt erh&auml;lt das BZSt von den Standes&auml;mtern &uuml;ber die Meldebeh&ouml;rden. Anschlie&szlig;end informiert es die Familienkasse &uuml;ber die Geburt eines Kindes.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>F&uuml;r die automatische Auszahlung gen&uuml;gt k&uuml;nftig das Vorliegen einer IBAN. Wenn die Kontoverbindung bekannt ist, kann die Auszahlung starten. Das Kindergeld wird an einen Elternteil ausgezahlt. B&uuml;rger k&ouml;nnen dem BZSt schon heute ihre IBAN mitteilen &ndash; entweder &uuml;ber das Portal ELSTER oder &uuml;ber die App IBAN+.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Mit der &Auml;nderung soll das Once-Only-Prinzip umgesetzt werden. Daten m&uuml;ssen gegen&uuml;ber der Verwaltung nur einmal angegeben werden. Das BMF rechnet damit, dass circa 300.000 Erstantr&auml;ge pro Jahr k&uuml;nftig nicht mehr gestellt werden m&uuml;ssen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003Cstrong>Begr&uuml;&szlig;ungsschreiben f&uuml;r Eltern:\u003C\u002Fstrong> Soweit die Voraussetzungen f&uuml;r eine antraglose Auszahlung des Kindergeldes nicht vorliegen, erhalten die Eltern auch zuk&uuml;nftig ein Begr&uuml;&szlig;ungsschreiben. Wenn der Familienkasse einzelne Daten (z. B. zu einer inl&auml;ndischen Erwerbst&auml;tigkeit bei Selbst&auml;ndigen) nicht bekannt sind, k&ouml;nnen diese Angaben auch weiterhin im vorausausgef&uuml;llten Antrag erg&auml;nzt werden. Die Familienkasse pr&uuml;ft, ob ein Anspruch auf Kindergeld besteht.\u003C\u002Fp>\n","Der Bundestag hat am 9.7.2026 ein Gesetz beschlossen, das es der Familienkasse ermöglicht, nach der Geburt eines Kindes das Kindergeld auch ohne Antrag auszuzahlen. Diese Möglichkeit zur antragslosen Kindergeldgewährung soll die Familienkasse nutzen, wenn \nalle erforderlichen Tatsachen bekannt sind,\nkeine Zweifel an der Anspruchsberechtigung bestehen und\neine Kontoverbindung bekannt ist.\nZiel ist es, Bürokratie abzubauen, ohne das zusätzliche Risiko ungerechtfertigter Auszahlungen einzugehen. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.\nAuszahlung in zwei Stufen\nersten Stufe (voraussichtlich ab März 2027) soll das Kindergeld für jedes weitere Kind von Eltern, die bereits mindestens ein älteres Kind haben, an die Person ausgezahlt werden, die bisher das Kindergeld erhält.\nzweiten Stufe (voraussichtlich ab November 2027) soll auch für erste Kinder das Kindergeld antragslos ausgezahlt werden. Voraussetzung dafür ist, dass mindestens ein Elternteil gemeinsam mit dem Kind im Inland wohnt, von diesem Elternteil eine IBAN bekannt ist und mindestens ein Elternteil im Inland arbeitet.\nDas neue Verfahren im Detail: Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergibt für jedes neugeborene Kind eine Steuer-ID. Die Information über die Geburt erhält das BZSt von den Standesämtern über die Meldebehörden. Anschließend informiert es die Familienkasse über die Geburt eines Kindes.\nFür die automatische Auszahlung genügt künftig das Vorliegen einer IBAN. Wenn die Kontoverbindung bekannt ist, kann die Auszahlung starten. Das Kindergeld wird an einen Elternteil ausgezahlt. Bürger können dem BZSt schon heute ihre IBAN mitteilen – entweder über das Portal ELSTER oder über die App IBAN+.\nMit der Änderung soll das Once-Only-Prinzip umgesetzt werden. Daten müssen gegenüber der Verwaltung nur einmal angegeben werden. Das BMF rechnet damit, dass circa 300.000 Erstanträge pro Jahr künftig nicht mehr gestellt werden müssen.\nBegrüßungsschreiben für Eltern: Soweit die Voraussetzungen für eine antraglose Auszahlung des Kindergeldes nicht vorliegen, erhalten die Eltern auch zukünftig ein Begrüßungsschreiben. Wenn der Familienkasse einzelne Daten (z. B. zu einer inländischen Erwerbstätigkeit bei Selbständigen) nicht bekannt sind, können diese Angaben auch weiterhin im vorausausgefüllten Antrag ergänzt werden. Die Familienkasse prüft, ob ein Anspruch auf Kindergeld besteht.",[14],"Einkommensteuer","2026-07-17T04:00:00.000Z",1784365028153]