[{"data":1,"prerenderedAt":16},["Reactive",2],{"5707":3},{"creator":4,"title":5,"link":6,"pubDate":7,"author":4,"id":8,"image":9,"introduction":10,"description":11,"content":11,"contentSnippet":12,"categories":13,"isoDate":15},"RSS Autor","Altersvorsorge: Reformgesetz","https://de.informanagement.com/rss/RssPage.aspx?sjabloon=prisma1021&command=viewitem&id=5707","Thu, 02 Apr 2026 05:00:00 +0100","5707","https://cdn.informanagement.com/imglib/2ce55148-6d62-4fda-a0e2-8ab05382a0d3.jpg?width=800","","\u003Cp>Der Bundestag hat am 27.3.2026 das Gesetz zur Reform der steuerlich gef&ouml;rderten privaten Altersvorsorge verabschiedet. Mit dieser Reform soll die sogenannte Riester-Rente abgel&ouml;st werden. Wer bereits einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat, kann diesen auch nach der Reform weiter besparen. Es gibt keine automatische K&uuml;ndigung oder Umwandlung. Ab 2027 k&ouml;nnen allerdings keine Vertr&auml;ge mehr nach altem Riester-Modell abgeschlossen werden. Es besteht allerdings die M&ouml;glichkeit, freiwillig in das neue Altersvorsorgedepot zu wechseln.\u003C/p>\n\n\u003Cp>Die neue private Altersvorsorge soll speziell f&uuml;r Personen mit kleinen und mittleren Einkommen erleichtert werden. Sie soll auch f&uuml;r Menschen mit geringer Kapitalmarkterfahrung ein Angebot zur Altersvorsorge bieten. Es soll au&szlig;erdem noch ein \u003Cstrong>weiterer Gesetzentwurf\u003C/strong> zu einer &quot;Fr&uuml;hstart-Rente&quot; fogen. Damit soll jungen Menschen bereits fr&uuml;h im Leben durch garantierte staatliche Zusch&uuml;sse ein Startkapital f&uuml;r die Altersvorsorge mitgegeben werden.\u003C/p>\n\n\u003Cp>\u003Cstrong>Altersvorsorgedepot ohne Garantie\u003C/strong>\u003Cbr />\nEs soll in Zukunft ein kosteng&uuml;nstiges, einfaches, transparentes und gut erkl&auml;rbares Angebot an neuen privaten Altersvorsorgeprodukten angeboten werden. Damit diese Produkte h&ouml;here Renditen in der Ansparphase erzielen k&ouml;nnen, sollen die Kriterien, die bisher f&uuml;r die Zertifizierung eines Altersvorsorgevertrages gelten, neu gefasst werden.\u003C/p>\n\n\u003Cp>Ein Altersvorsorgedepot ohne Garantievorgaben soll als neue Produktkategorie eingef&uuml;hrt werden und h&ouml;here Renditechancen erm&ouml;glichen. Damit sollen die B&uuml;rger mit Aktien, Fonds und Exchange Traded Funds (ETF) f&uuml;r das Alter sparen k&ouml;nnen. Daneben gibt es f&uuml;r Altersvorsorgende mit einem h&ouml;heren Sicherheitsbed&uuml;rfnis weiterhin Garantieprodukte, bei denen das garantierte Kapital nicht unter 80% oder 100% der eingezahlten Beitr&auml;ge sinken darf.\u003C/p>\n\n\u003Cp>\u003Cstrong>Das bisherige System bleibt erhalten:\u003C/strong> Die bisherige Ausgestaltung der steuerlichen F&ouml;rderung &uuml;ber Zulagen mit hohen F&ouml;rderquoten f&uuml;r Altersvorsorgende mit kleinen und mittleren Einkommen und Familien mit Kindern sowie &uuml;ber den Sonderausgabenabzug in der Ansparphase und einer nachgelagerten Besteuerung der Leistungen in der Auszahlungsphase soll erhalten bleiben.\u003C/p>\n\n\u003Cp>Hierbei soll die bisherige F&ouml;rderung durch beitragsproportionale Grund- und Kinderzulagen einfacher und transparenter werden, st&auml;rker die Beitragsleistungen der Altersvorsorgenden ber&uuml;cksichtigen und deshalb gr&ouml;&szlig;ere Anreize zu mehr Eigensparleistungen setzen.\u003C/p>\n\n\u003Cp>Das verabschiedete Altersvorsorgereformgesetz wurde gegen&uuml;ber dem Regierungsentwurf durch den Finanzausschuss in einigen Punkten ge&auml;ndert. So soll\u003C/p>\n\n\u003Cul>\n\t\u003Cli>das Vorsorgesparen &uuml;ber einen neu einzurichtenden Staatsfonds erm&ouml;glicht werden,\u003C/li>\n\t\u003Cli>die F&ouml;rderung f&uuml;r Geringverdiener erh&ouml;ht werden,\u003C/li>\n\t\u003Cli>der Kostendeckel f&uuml;r Anbieter von Finanzprodukten gesenkt werden (Effektivkosten beim Standarddepot 1% statt bisher vorgesehen1,5%) und\u003C/li>\n\t\u003Cli>der Kreis der Beg&uuml;nstigten auf Selbst&auml;ndige ausgeweitet werden.\u003C/li>\n\u003C/ul>\n\n\u003Cp>\u003Cstrong>F&ouml;rderung &uuml;ber Zulagen:\u003C/strong> Die bisher geplante feste Zulage in Cent pro Euro Sparleistung wird durch eine prozentuale F&ouml;rderung ersetzt. So soll die Zulage 50% der im Beitragsjahr bis zu einer H&ouml;he von 360 &euro; geleisteten Altersvorsorgebeitr&auml;ge und 25% der im Beitragsjahr in einer H&ouml;he von &uuml;ber 360 &euro; bis zu einer H&ouml;he von 1.800 &euro; geleisteten Altersvorsorgebeitr&auml;ge betragen. Damit kann die maximale Grundzulage insgesamt 540 &euro; betragen.\u003C/p>\n\n\u003Cp>Eine &Auml;nderung gibt es auch bei der Zulage f&uuml;r Sparer mit Kindern, die bis zu einem Eigenbeitrag in H&ouml;he von 300 &euro; pro Jahr 100 &euro; betr&auml;gt. Davon profitieren besonders Eltern mit geringen bis mittleren Eigenbeitr&auml;gen.\u003C/p>\n\n\u003Cp>\u003Cstrong>Standarddepot-Angebot &ouml;ffentlicher Tr&auml;ger:\u003C/strong> War das Angebot von Altersvorsorgedepots bisher privaten Unternehmen vorbehalten, so wird die Bundesregierung durch die &Auml;nderung &quot;erm&auml;chtigt, ohne Zustimmung des Bundesrats eine Rechtsverordnung zur Umsetzung eines durch einen &ouml;ffentlichen Tr&auml;ger angebotenen Standarddepot-Vertrags zu erlassen&quot;. Das Angebot des &ouml;ffentlichen Tr&auml;gers soll als Alternative zu den privat angebotenen Produkten allen Zulageberechtigten zur Verf&uuml;gung stehen.\u003C/p>\n","Der Bundestag hat am 27.3.2026 das Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge verabschiedet. Mit dieser Reform soll die sogenannte Riester-Rente abgelöst werden. Wer bereits einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat, kann diesen auch nach der Reform weiter besparen. Es gibt keine automatische Kündigung oder Umwandlung. Ab 2027 können allerdings keine Verträge mehr nach altem Riester-Modell abgeschlossen werden. Es besteht allerdings die Möglichkeit, freiwillig in das neue Altersvorsorgedepot zu wechseln.\nDie neue private Altersvorsorge soll speziell für Personen mit kleinen und mittleren Einkommen erleichtert werden. Sie soll auch für Menschen mit geringer Kapitalmarkterfahrung ein Angebot zur Altersvorsorge bieten. Es soll außerdem noch ein weiterer Gesetzentwurf zu einer \"Frühstart-Rente\" fogen. Damit soll jungen Menschen bereits früh im Leben durch garantierte staatliche Zuschüsse ein Startkapital für die Altersvorsorge mitgegeben werden.\nAltersvorsorgedepot ohne Garantie\nEin Altersvorsorgedepot ohne Garantievorgaben soll als neue Produktkategorie eingeführt werden und höhere Renditechancen ermöglichen. Damit sollen die Bürger mit Aktien, Fonds und Exchange Traded Funds (ETF) für das Alter sparen können. Daneben gibt es für Altersvorsorgende mit einem höheren Sicherheitsbedürfnis weiterhin Garantieprodukte, bei denen das garantierte Kapital nicht unter 80% oder 100% der eingezahlten Beiträge sinken darf.\nDas bisherige System bleibt erhalten: Die bisherige Ausgestaltung der steuerlichen Förderung über Zulagen mit hohen Förderquoten für Altersvorsorgende mit kleinen und mittleren Einkommen und Familien mit Kindern sowie über den Sonderausgabenabzug in der Ansparphase und einer nachgelagerten Besteuerung der Leistungen in der Auszahlungsphase soll erhalten bleiben.\nHierbei soll die bisherige Förderung durch beitragsproportionale Grund- und Kinderzulagen einfacher und transparenter werden, stärker die Beitragsleistungen der Altersvorsorgenden berücksichtigen und deshalb größere Anreize zu mehr Eigensparleistungen setzen.\nDas verabschiedete Altersvorsorgereformgesetz wurde gegenüber dem Regierungsentwurf durch den Finanzausschuss in einigen Punkten geändert. So soll\ndas Vorsorgesparen über einen neu einzurichtenden Staatsfonds ermöglicht werden,\ndie Förderung für Geringverdiener erhöht werden,\nder Kostendeckel für Anbieter von Finanzprodukten gesenkt werden (Effektivkosten beim Standarddepot 1% statt bisher vorgesehen1,5%) und\nder Kreis der Begünstigten auf Selbständige ausgeweitet werden.\nFörderung über Zulagen: Die bisher geplante feste Zulage in Cent pro Euro Sparleistung wird durch eine prozentuale Förderung ersetzt. So soll die Zulage 50% der im Beitragsjahr bis zu einer Höhe von 360 € geleisteten Altersvorsorgebeiträge und 25% der im Beitragsjahr in einer Höhe von über 360 € bis zu einer Höhe von 1.800 € geleisteten Altersvorsorgebeiträge betragen. Damit kann die maximale Grundzulage insgesamt 540 € betragen.\nEine Änderung gibt es auch bei der Zulage für Sparer mit Kindern, die bis zu einem Eigenbeitrag in Höhe von 300 € pro Jahr 100 € beträgt. Davon profitieren besonders Eltern mit geringen bis mittleren Eigenbeiträgen.\nStandarddepot-Angebot öffentlicher Träger: War das Angebot von Altersvorsorgedepots bisher privaten Unternehmen vorbehalten, so wird die Bundesregierung durch die Änderung \"ermächtigt, ohne Zustimmung des Bundesrats eine Rechtsverordnung zur Umsetzung eines durch einen öffentlichen Träger angebotenen Standarddepot-Vertrags zu erlassen\". Das Angebot des öffentlichen Trägers soll als Alternative zu den privat angebotenen Produkten allen Zulageberechtigten zur Verfügung stehen.",[14],"Einkommensteuer","2026-04-02T04:00:00.000Z",1775203644580]