[{"data":1,"prerenderedAt":16},["ShallowReactive",2],{"5943":3},{"creator":4,"title":5,"link":6,"pubDate":7,"author":4,"id":8,"image":9,"introduction":10,"description":11,"content":11,"contentSnippet":12,"categories":13,"isoDate":15},"RSS Autor","Geplantes Reformpaket der Bundesregierung","https:\u002F\u002Fde.informanagement.com\u002Frss\u002FRssPage.aspx?sjabloon=prisma1021&command=viewitem&id=5943","Fri, 10 Jul 2026 05:00:00 +0100","5943","https:\u002F\u002Fcdn.informanagement.com\u002Fimglib\u002F991aebcb-2d48-4e7b-9630-3f36de1c11ea.jpg?width=800","","\u003Cp>Die Bundesregierung hat die Ergebnisse des Koalitionsausschusses zu den geplanten Steuer&auml;nderungen vorgestellt und die Ma&szlig;nahmen f&uuml;r ein &bdquo;umfassendes Reformpaket&ldquo; beschrieben. Zus&auml;tzlich sollen auch die Vorschl&auml;ge der Rentenkommission umgesetzt werden. Bisher liegen nur Absichtserkl&auml;rungen vor. Erst wenn konkrete Gesetzentw&uuml;rfe vorliegen, wird erkennbar sein, was tats&auml;chlich umgesetzt wird.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003Cstrong>Geplante Steuer&auml;nderungen\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\nDie Bundesregierung plant ab 2027 Entlastungen durch \u003Cstrong>h&ouml;here Kinderfreibetr&auml;ge und Kindergeld\u003C\u002Fstrong>. Gleichzeitig soll die &bdquo;\u003Cstrong>Reichensteuer\u003C\u002Fstrong>&ldquo; und die \u003Cstrong>Pauschalsteuer bei Minijobs\u003C\u002Fstrong> erh&ouml;ht werden. Der Umfang des steuerlichen Abzugs von \u003Cstrong>Handwerkerleistungen\u003C\u002Fstrong> soll reduziert werden. Bis Herbst 2026 sollen konkrete Vorschl&auml;ge f&uuml;r eine digitale, vorausgef&uuml;llte Steuererkl&auml;rung kommen. Die Steuer-ID darf k&uuml;nftig von Sozialversicherungstr&auml;gern genutzt werden, um dadurch Daten leichter zusammenf&uuml;hren zu k&ouml;nnen. Die Kreditanstalt f&uuml;r Wiederaufbau (KfW) muss Gewinne abf&uuml;hren. Insgesamt ist das Paket kleiner als zuvor angek&uuml;ndigt. Au&szlig;erdem gleichen sich viele Ma&szlig;nahmen gegenseitig aus.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Die Regierung setzt anstelle einer gro&szlig;en strukturellen Steuerreform vor allem Einzelma&szlig;nahmen f&uuml;r bestimmte Gruppen (Familien, Schichtarbeiter, Minijobber, Empf&auml;nger von Abfindungen).&nbsp;\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cul>\n\t\u003Cli>Familien mit Kindern sollen st&auml;rker entlastet werden als Kinderlose. Kleine und mittlere Einkommen profitieren, die kalte Progression wird weiter gemildert. Wenn das Ziel lautet, Familien mit mittleren Einkommen zu entlasten, dann erf&uuml;llt das Paket dieses Ziel durchaus. Bei der Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrags bleibt abzuwarten, um wie viel Euro dieser erh&ouml;ht wird und was im Gegenzug ggf. wegf&auml;llt bzw. k&uuml;nftig ebenfalls mit dem Pauschbetrag abgegolten sein soll.\u003C\u002Fli>\n\t\u003Cli>Eine Musterberechnung der Regierung mit einer Familie mit 60.000 &euro; Einkommen verspricht eine&nbsp;Entlastung von &bdquo;mehr als 600 &euro;&ldquo;, was rund 50 &euro; pro Monat entspricht.\u003C\u002Fli>\n\u003C\u002Ful>\n\n\u003Cp>Die Anhebung des Grundfreibetrags und die Verschiebung des Tarifs (= Abflachung der Progression) sind keine neuen Ma&szlig;nahmen, sondern haben auch in den vergangenen Jahren immer wieder (als Inflationsausgleich) zu steuerlichen Entlastungen gef&uuml;hrt. Das Kindergeld soll von 255 &euro; auf 259 &euro; pro Kind und Monat = 48 &euro; pro Kind und Jahr erh&ouml;ht werden.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Die Gegenfinanzierung erfolgt vor allem &uuml;ber eine Ver&auml;nderung der sogenannten Reichensteuer in folgender Form: Ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 &euro; in H&ouml;he von 45% und ab einem zu versteuernden Einkommen von 280.000 &euro; in H&ouml;he von 47%.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Zum Vergleich: Heute gilt die Reichensteuer (45% Einkommensteuer) ab einem zu versteuernden Einkommen von 277.826 &euro; bei Ledigen und etwa 555.652 &euro; bei einer Zusammenveranlagung. Mit der geplanten &Auml;nderung w&uuml;rde die heutige Reichensteuer-Schwelle um knapp 28.000 &euro; abgesenkt und dar&uuml;ber hinaus erstmals eine neue 47%-Stufe eingef&uuml;hrt. Nach dem Sprachgebrauch der Politik w&uuml;rden k&uuml;nftig wahrscheinlich sowohl die 45%-Stufe als auch die neue 47%-Stufe zur Reichensteuer gez&auml;hlt. Der h&ouml;here Prozentsatz ist nur auf den Bertag anzuwenden, der den Grenzwert &uuml;berschreitet.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003Cstrong>H&ouml;here Pauschalsteuer bei Minijobs ab 2027\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\nDie Bundesregierung plant, den Pauschalsteuersatz bei den sogenannten Minijobs von zwei auf f&uuml;nf Prozent anzuheben. Bei einem Minijob mit 600 &euro; Monatslohn w&auml;ren das etwa 18 &euro; mehr pro Monat bzw. 216 &euro; pro Jahr. Das Dokument der Bundesregierung spricht allgemein von &bdquo;Minijobs&ldquo;. Es ist somit nicht klar, ob nur gewerbliche Minijobs von der Erh&ouml;hung betroffen sein sollen oder auch Minijobs in Privathaushalten. Wenn die Regelung tats&auml;chlich auch Privathaushalte erfassen sollte, kann diese Verteuerung dazu f&uuml;hren, dass ein Teil dieser Besch&auml;ftigungen wieder in die Schwarzarbeit gedr&auml;ngt wird. Das w&uuml;rde insbesondere den Bereich Haushaltshilfen, Kinderbetreuung und Unterst&uuml;tzung &auml;lterer Menschen betreffen, der bisher seit Jahren steuerlich gef&ouml;rdert wird.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Aus dem Dokument der Bundesregierung ergibt sich, dass die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen von 20% auf 15% (d.h. von bis zu 1.200 &euro; auf bis zu 900 &euro; pro Jahr) reduziert werden soll. Die K&uuml;rzung der Handwerkerf&ouml;rderung trifft auch normale Haushalte. Wer eine Renovierung plant, verliert k&uuml;nftig bis zu 300 &euro; F&ouml;rderung pro Jahr.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003Cstrong>H&ouml;here steuerfreie Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschl&auml;ge\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\nF&uuml;r den steuerlich beg&uuml;nstigten Sonn- und Feiertagszuschlag werden die Obergrenzen nach &sect; 3b EStG bis zu einem Stundenlohn von 75 &euro; zum 1.1.2027 erh&ouml;ht, gleichzeitig wird der steuerfreie Zuschlag im Regelungsbereich eines Tarifvertrages vollst&auml;ndig beitragsfrei gestellt. Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschl&auml;ge sind aktuell bis 50 &euro; pro Stunde steuerfrei. Von einer Anhebung profitieren vor allem Besch&auml;ftigte mit Schichtarbeit, Bereitschaftsdiensten oder regelm&auml;&szlig;iger Arbeit zu ung&uuml;nstigen Zeiten, etwa in Krankenh&auml;usern, Pflegeeinrichtungen, Feuerwehr, Polizei, Industrie, Logistik oder Gastronomie.&nbsp;\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Die Entlastung wirkt sich insbesondere f&uuml;r h&ouml;here Einkommen mit Schichtarbeit aus. Von dieser Neuregelung profitieren nur Besch&auml;ftigte mit Stundenl&ouml;hnen zwischen 50 und 75 &euro;. Bei tarifvertraglich geregelten Zuschl&auml;gen soll zus&auml;tzlich nicht nur die Steuerfreiheit, sondern&nbsp;auch eine weitergehende Sozialversicherungsfreiheit gelten.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003Cstrong>Steuerliche Beg&uuml;nstigung von Abfindungen bei schnellem Jobwechsel\u003C\u002Fstrong>\u003Cbr \u002F>\nUm einen z&uuml;gigen Wechsel von einem Job in den n&auml;chsten Job attraktiver zu machen, werden Abfindungszahlungen steuerlich privilegiert, wenn z&uuml;gig eine neue Erwerbst&auml;tigkeit aufgenommen wird. Wer seinen Arbeitsplatz verliert und schnell wieder einen neuen Job findet, soll einen steuerlichen Bonus auf die Abfindung erhalten. Je schneller die R&uuml;ckkehr in Besch&auml;ftigung erfolgt, desto gr&ouml;&szlig;er soll die steuerliche Entlastung ausfallen. Konkrete Regeln werden im Augenblick noch nicht genannt.\u003C\u002Fp>\n","Die Bundesregierung hat die Ergebnisse des Koalitionsausschusses zu den geplanten Steueränderungen vorgestellt und die Maßnahmen für ein „umfassendes Reformpaket“ beschrieben. Zusätzlich sollen auch die Vorschläge der Rentenkommission umgesetzt werden. Bisher liegen nur Absichtserklärungen vor. Erst wenn konkrete Gesetzentwürfe vorliegen, wird erkennbar sein, was tatsächlich umgesetzt wird.\nGeplante Steueränderungen\nhöhere Kinderfreibeträge und Kindergeld. Gleichzeitig soll die „Reichensteuer“ und die Pauschalsteuer bei Minijobs erhöht werden. Der Umfang des steuerlichen Abzugs von Handwerkerleistungen soll reduziert werden. Bis Herbst 2026 sollen konkrete Vorschläge für eine digitale, vorausgefüllte Steuererklärung kommen. Die Steuer-ID darf künftig von Sozialversicherungsträgern genutzt werden, um dadurch Daten leichter zusammenführen zu können. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) muss Gewinne abführen. Insgesamt ist das Paket kleiner als zuvor angekündigt. Außerdem gleichen sich viele Maßnahmen gegenseitig aus.\nDie Regierung setzt anstelle einer großen strukturellen Steuerreform vor allem Einzelmaßnahmen für bestimmte Gruppen (Familien, Schichtarbeiter, Minijobber, Empfänger von Abfindungen). \nFamilien mit Kindern sollen stärker entlastet werden als Kinderlose. Kleine und mittlere Einkommen profitieren, die kalte Progression wird weiter gemildert. Wenn das Ziel lautet, Familien mit mittleren Einkommen zu entlasten, dann erfüllt das Paket dieses Ziel durchaus. Bei der Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrags bleibt abzuwarten, um wie viel Euro dieser erhöht wird und was im Gegenzug ggf. wegfällt bzw. künftig ebenfalls mit dem Pauschbetrag abgegolten sein soll.\nEine Musterberechnung der Regierung mit einer Familie mit 60.000 € Einkommen verspricht eine Entlastung von „mehr als 600 €“, was rund 50 € pro Monat entspricht.\nDie Anhebung des Grundfreibetrags und die Verschiebung des Tarifs (= Abflachung der Progression) sind keine neuen Maßnahmen, sondern haben auch in den vergangenen Jahren immer wieder (als Inflationsausgleich) zu steuerlichen Entlastungen geführt. Das Kindergeld soll von 255 € auf 259 € pro Kind und Monat = 48 € pro Kind und Jahr erhöht werden.\nDie Gegenfinanzierung erfolgt vor allem über eine Veränderung der sogenannten Reichensteuer in folgender Form: Ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 € in Höhe von 45% und ab einem zu versteuernden Einkommen von 280.000 € in Höhe von 47%.\nZum Vergleich: Heute gilt die Reichensteuer (45% Einkommensteuer) ab einem zu versteuernden Einkommen von 277.826 € bei Ledigen und etwa 555.652 € bei einer Zusammenveranlagung. Mit der geplanten Änderung würde die heutige Reichensteuer-Schwelle um knapp 28.000 € abgesenkt und darüber hinaus erstmals eine neue 47%-Stufe eingeführt. Nach dem Sprachgebrauch der Politik würden künftig wahrscheinlich sowohl die 45%-Stufe als auch die neue 47%-Stufe zur Reichensteuer gezählt. Der höhere Prozentsatz ist nur auf den Bertag anzuwenden, der den Grenzwert überschreitet.\nHöhere Pauschalsteuer bei Minijobs ab 2027\nAus dem Dokument der Bundesregierung ergibt sich, dass die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen von 20% auf 15% (d.h. von bis zu 1.200 € auf bis zu 900 € pro Jahr) reduziert werden soll. Die Kürzung der Handwerkerförderung trifft auch normale Haushalte. Wer eine Renovierung plant, verliert künftig bis zu 300 € Förderung pro Jahr.\nHöhere steuerfreie Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge\nDie Entlastung wirkt sich insbesondere für höhere Einkommen mit Schichtarbeit aus. Von dieser Neuregelung profitieren nur Beschäftigte mit Stundenlöhnen zwischen 50 und 75 €. Bei tarifvertraglich geregelten Zuschlägen soll zusätzlich nicht nur die Steuerfreiheit, sondern auch eine weitergehende Sozialversicherungsfreiheit gelten.\nSteuerliche Begünstigung von Abfindungen bei schnellem Jobwechsel\nUm einen zügigen Wechsel von einem Job in den nächsten Job attraktiver zu machen, werden Abfindungszahlungen steuerlich privilegiert, wenn zügig eine neue Erwerbstätigkeit aufgenommen wird. Wer seinen Arbeitsplatz verliert und schnell wieder einen neuen Job findet, soll einen steuerlichen Bonus auf die Abfindung erhalten. Je schneller die Rückkehr in Beschäftigung erfolgt, desto größer soll die steuerliche Entlastung ausfallen. Konkrete Regeln werden im Augenblick noch nicht genannt.",[14],"Aktuell","2026-07-10T04:00:00.000Z",1783679334445]