[{"data":1,"prerenderedAt":16},["Reactive",2],{"5818":3},{"creator":4,"title":5,"link":6,"pubDate":7,"author":4,"id":8,"image":9,"introduction":10,"description":11,"content":11,"contentSnippet":12,"categories":13,"isoDate":15},"RSS Autor","Altersvorsorgereformgesetz verabschiedet","https://de.informanagement.com/rss/RssPage.aspx?sjabloon=prisma1021&command=viewitem&id=5818","Fri, 15 May 2026 05:00:00 +0100","5818","https://cdn.informanagement.com/imglib/15d93b75-ac78-45b4-ae86-028abd7a7467.png?width=800","","\u003Cp>Der Bundesrat hat am 8.5.2026 dem Gesetz zur Reform der steuerlich gef&ouml;rderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz) zugestimmt, sodass es mit Ver&ouml;ffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft getreten ist. Mit dieser Reform der privaten Altersvorsorge wird die bisherige Riester-Rente abgel&ouml;st. Wer bereits einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat, kann diesen auch nach wie vor weiter besparen. Es gibt keine automatische K&uuml;ndigung oder Umwandlung. Ab 2027 k&ouml;nnen allerdings keine neuen Vertr&auml;ge mehr nach altem Riester-Modell abgeschlossen werden. Vielmehr besteht die M&ouml;glichkeit mit dem alten Riester-Vertrag freiwillig in das neue Altersvorsorgedepot zu wechseln.\u003C/p>\n\n\u003Cp>Die neue private Altersvorsorge soll speziell f&uuml;r B&uuml;rger mit kleinen und mittleren Einkommen erleichtert werden. Sie soll auch f&uuml;r Menschen mit geringer Kapitalmarkterfahrung ein Angebot zur Altersvorsorge bieten. Es soll au&szlig;erdem noch ein weiterer Gesetzentwurf zu einer &quot;Fr&uuml;hstart-Rente&quot; folgen. Damit soll jungen Menschen bereits fr&uuml;h im Leben durch garantierte staatliche Zusch&uuml;sse ein Startkapital f&uuml;r die Altersvorsorge mitgegeben werden.\u003C/p>\n\n\u003Cp>\u003Cstrong>Altersvorsorgedepot ohne Garantie:\u003C/strong> Es soll in Zukunft ein kosteng&uuml;nstiges, einfaches, transparentes und gut erkl&auml;rbares Angebot an neuen privaten Altersvorsorgeprodukten erm&ouml;glicht werden. Damit diese Produkte h&ouml;here Renditen in der Ansparphase erzielen k&ouml;nnen, werden die Kriterien, die bisher f&uuml;r die Zertifizierung eines Altersvorsorgevertrages gelten, neu gefasst. Ein Altersvorsorgedepot ohne Garantievorgaben wird als neue Produktkategorie eingef&uuml;hrt, um h&ouml;here Renditechancen zu erm&ouml;glichen. Damit sollen B&uuml;rger mit Aktien, Fonds und Exchange Traded Funds (ETF) f&uuml;r das Alter sparen k&ouml;nnen. Daneben gibt es weiterhin Garantieprodukte f&uuml;r die Altersvorsorge mit einem h&ouml;heren Sicherheitsbed&uuml;rfnis, bei denen das garantierte Kapital 80% oder 100% der gezahlten Beitr&auml;ge betragen darf.\u003C/p>\n\n\u003Cp>\u003Cstrong>Bisheriges System bleibt erhalten:\u003C/strong> Die bisherige Ausgestaltung der steuerlichen F&ouml;rderung &uuml;ber Zulagen mit hohen F&ouml;rderquoten f&uuml;r Altersvorsorgende mit kleinen und mittleren Einkommen und Familien mit Kindern sowie &uuml;ber den Sonderausgabenabzug in der Ansparphase und einer nachgelagerten Besteuerung der Leistungen in der Auszahlungsphase bleibt erhalten. Hierbei soll die bisherige F&ouml;rderung durch beitragsproportionale Grund- und Kinderzulagen einfacher und transparenter werden, st&auml;rker die Beitragsleistungen der Altersvorsorgenden ber&uuml;cksichtigen und deshalb gr&ouml;&szlig;ere Anreize zu mehr Eigensparleistungen setzen.\u003C/p>\n\n\u003Cp>Das verabschiedete Altersvorsorgereformgesetz wurde gegen&uuml;ber dem Regierungsentwurf durch den Finanzausschuss im Bundestag in einigen Punkten ge&auml;ndert. So wird\u003C/p>\n\n\u003Cul>\n\t\u003Cli>das Vorsorgesparen &uuml;ber einen neu einzurichtenden Staatsfonds erm&ouml;glicht,\u003C/li>\n\t\u003Cli>die F&ouml;rderung f&uuml;r Geringverdiener erh&ouml;ht,\u003C/li>\n\t\u003Cli>der Kostendeckel f&uuml;r Anbieter von Finanzprodukten gesenkt (Effektivkosten beim Standarddepot 1 %&nbsp;statt bisher vorgesehen1,5 %) und\u003C/li>\n\t\u003Cli>der Kreis der Beg&uuml;nstigten auf Selbst&auml;ndige ausgeweitet.\u003C/li>\n\u003C/ul>\n\n\u003Cp>\u003Cstrong>F&ouml;rderung &uuml;ber Zulagen\u003C/strong>\u003Cbr />\nDie bisher geplante feste Zulage in Cent pro Euro Sparleistung wird durch eine prozentuale F&ouml;rderung ersetzt. So wird die Zulage 50 % der im Beitragsjahr bis zu einer H&ouml;he von 360 &euro; geleisteten Altersvorsorgebeitr&auml;ge und 25 % der im Beitragsjahr in einer H&ouml;he von 360,01 &euro; bis zu einer H&ouml;he von 1.800 &euro; geleisteten Altersvorsorgebeitr&auml;ge betragen. Damit erh&ouml;ht sich insgesamt die maximale Grundzulage auf 540 &euro;. Eine &Auml;nderung gibt es auch bei der Zulage f&uuml;r Sparer mit Kindern, die bis zu einem Eigenbeitrag in H&ouml;he von 300 &euro; pro Jahr 100% betr&auml;gt. Davon profitieren besonders Eltern mit geringen bis mittleren Eigenbeitr&auml;gen.\u003C/p>\n\n\u003Cp>\u003Cstrong>Standarddepot-Angebot &ouml;ffentlicher Tr&auml;ger:\u003C/strong> War das Angebot von Altersvorsorgedepots bisher privaten Unternehmen vorbehalten, so wird die Bundesregierung durch die &Auml;nderung &quot;erm&auml;chtigt, ohne Zustimmung des Bundesrats eine Rechtsverordnung zur Umsetzung eines durch einen &ouml;ffentlichen Tr&auml;ger angebotenen Standarddepot-Vertrags zu erlassen&quot;. Mit den &Auml;nderungen erhalten k&uuml;nftig auch die bisher aufgrund der fehlenden Pflichtversicherung nicht f&ouml;rderberechtigten selbst&auml;ndig Erwerbst&auml;tigen die M&ouml;glichkeit, die neue Altersvorsorge zu nutzen. Auch Pflichtmitglieder von berufsst&auml;ndischen Versorgungseinrichtungen im Angestelltenstatus werden in den f&ouml;rderberechtigten Personenkreis einbezogen.&nbsp;\u003Cbr />\n\u003Cstrong>Inkrafttreten der Reform:\u003C/strong> Die neue private Altersvorsorge startet zum 1.1.2027.\u003C/p>\n","Der Bundesrat hat am 8.5.2026 dem Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz) zugestimmt, sodass es mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft getreten ist. Mit dieser Reform der privaten Altersvorsorge wird die bisherige Riester-Rente abgelöst. Wer bereits einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat, kann diesen auch nach wie vor weiter besparen. Es gibt keine automatische Kündigung oder Umwandlung. Ab 2027 können allerdings keine neuen Verträge mehr nach altem Riester-Modell abgeschlossen werden. Vielmehr besteht die Möglichkeit mit dem alten Riester-Vertrag freiwillig in das neue Altersvorsorgedepot zu wechseln.\nDie neue private Altersvorsorge soll speziell für Bürger mit kleinen und mittleren Einkommen erleichtert werden. Sie soll auch für Menschen mit geringer Kapitalmarkterfahrung ein Angebot zur Altersvorsorge bieten. Es soll außerdem noch ein weiterer Gesetzentwurf zu einer \"Frühstart-Rente\" folgen. Damit soll jungen Menschen bereits früh im Leben durch garantierte staatliche Zuschüsse ein Startkapital für die Altersvorsorge mitgegeben werden.\nAltersvorsorgedepot ohne Garantie: Es soll in Zukunft ein kostengünstiges, einfaches, transparentes und gut erklärbares Angebot an neuen privaten Altersvorsorgeprodukten ermöglicht werden. Damit diese Produkte höhere Renditen in der Ansparphase erzielen können, werden die Kriterien, die bisher für die Zertifizierung eines Altersvorsorgevertrages gelten, neu gefasst. Ein Altersvorsorgedepot ohne Garantievorgaben wird als neue Produktkategorie eingeführt, um höhere Renditechancen zu ermöglichen. Damit sollen Bürger mit Aktien, Fonds und Exchange Traded Funds (ETF) für das Alter sparen können. Daneben gibt es weiterhin Garantieprodukte für die Altersvorsorge mit einem höheren Sicherheitsbedürfnis, bei denen das garantierte Kapital 80% oder 100% der gezahlten Beiträge betragen darf.\nBisheriges System bleibt erhalten: Die bisherige Ausgestaltung der steuerlichen Förderung über Zulagen mit hohen Förderquoten für Altersvorsorgende mit kleinen und mittleren Einkommen und Familien mit Kindern sowie über den Sonderausgabenabzug in der Ansparphase und einer nachgelagerten Besteuerung der Leistungen in der Auszahlungsphase bleibt erhalten. Hierbei soll die bisherige Förderung durch beitragsproportionale Grund- und Kinderzulagen einfacher und transparenter werden, stärker die Beitragsleistungen der Altersvorsorgenden berücksichtigen und deshalb größere Anreize zu mehr Eigensparleistungen setzen.\nDas verabschiedete Altersvorsorgereformgesetz wurde gegenüber dem Regierungsentwurf durch den Finanzausschuss im Bundestag in einigen Punkten geändert. So wird\ndas Vorsorgesparen über einen neu einzurichtenden Staatsfonds ermöglicht,\ndie Förderung für Geringverdiener erhöht,\nder Kostendeckel für Anbieter von Finanzprodukten gesenkt (Effektivkosten beim Standarddepot 1 % statt bisher vorgesehen1,5 %) und\nder Kreis der Begünstigten auf Selbständige ausgeweitet.\nFörderung über Zulagen\nStandarddepot-Angebot öffentlicher Träger: War das Angebot von Altersvorsorgedepots bisher privaten Unternehmen vorbehalten, so wird die Bundesregierung durch die Änderung \"ermächtigt, ohne Zustimmung des Bundesrats eine Rechtsverordnung zur Umsetzung eines durch einen öffentlichen Träger angebotenen Standarddepot-Vertrags zu erlassen\". Mit den Änderungen erhalten künftig auch die bisher aufgrund der fehlenden Pflichtversicherung nicht förderberechtigten selbständig Erwerbstätigen die Möglichkeit, die neue Altersvorsorge zu nutzen. Auch Pflichtmitglieder von berufsständischen Versorgungseinrichtungen im Angestelltenstatus werden in den förderberechtigten Personenkreis einbezogen. \nInkrafttreten der Reform: Die neue private Altersvorsorge startet zum 1.1.2027.",[14],"Aktuell","2026-05-15T04:00:00.000Z",1778838689457]