[{"data":1,"prerenderedAt":16},["Reactive",2],{"5746":3},{"creator":4,"title":5,"link":6,"pubDate":7,"author":4,"id":8,"image":9,"introduction":10,"description":11,"content":11,"contentSnippet":12,"categories":13,"isoDate":15},"RSS Autor","Senkung der Energiesteuersätze für Kraftstoffe ","https://de.informanagement.com/rss/RssPage.aspx?sjabloon=prisma1021&command=viewitem&id=5746","Fri, 24 Apr 2026 05:00:00 +0100","5746","https://cdn.informanagement.com/imglib/0d577995-0de4-4fd6-badd-f7fc6c695b91.png?width=800","","\u003Cp>Die Bundesregierung hat verk&uuml;ndet, dass die Energiesteuer bei Diesel und Benzin - befristet f&uuml;r zwei Monate - um jeweils \u003Cstrong>circa 17 Cent\u003C/strong> brutto pro Liter gesenkt wird. Faktisch werden die Energiesteuers&auml;tze f&uuml;r Diesel und Benzin allerdings nur um 14,04 Cent pro Liter gesenkt werden. Da die Energiesteuer in den Benzinpreis einflie&szlig;t, erh&ouml;ht diese automatisch die Bemessungsgrundlage f&uuml;r die Umsatzsteuer. Bei einer Senkung der Energiesteuer um 14,04 Cent reduziert sich damit die Umsatzsteuer (aufgerundet) um 2,67 Cent. Es handelt sich also defacto nicht um eine Energiesteuersenkung um jeweils circa 17 Cent je Liter.\u003C/p>\n\n\u003Cp>Tatsache ist, dass die Energiesteuers&auml;tze f&uuml;r die Kraftstoffe (Diesel und Benzin) in der Zeit vom \u003Cstrong>1.5.2026 bis 30.6.2026\u003C/strong> sinken sollen. Auch f&uuml;r Kraftstoffe, die wie Diesel und Benzin versteuert werden (sogenannte gleichgestellte &Auml;quivalente), sinken die Steuers&auml;tze. Die Energiesteuers&auml;tze f&uuml;r Diesel und Benzin werden also befristet f&uuml;r zwei Monate um 14,04 Cent pro Liter gesenkt. Durch die niedrigeren Energiesteuers&auml;tze reduziert sich auch der Anteil der Umsatzsteuer am Tankstellenpreis. Im Ergebnis summiert sich die Steuersenkung auf circa 17 Cent pro Liter. \u003Cstrong>Fazit:\u003C/strong> F&uuml;r Unternehmen, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, reduziert sich die endg&uuml;ltige Entlastung auf lediglich 14,04 Cent.\u003C/p>\n\n\u003Cp>\u003Cstrong>Begr&uuml;ndung der Bundesregierung:\u003C/strong> Die Energiesteuer auf Kraftstoffe wird befristet gesenkt, weil die Kraftstoffpreise seit dem 28.2.2026 aufgrund der aktuellen Krise sprunghaft gestiegen sind. Daher soll ein Teil dieses Anstiegs und damit der Belastung der B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger sowie der Wirtschaft, insbesondere im Handwerk und in der Logistikbranche, durch eine Senkung der Energiesteuer f&uuml;r Diesel und Benzin abgefedert werden. Gleichwohl kann das Geschehen auf den Weltm&auml;rkten nicht vollst&auml;ndig oder dauerhaft durch staatliche Ma&szlig;nahmen ausgeglichen werden. F&uuml;r die Zukunft gilt es daher umso mehr, die Abh&auml;ngigkeiten von fossilen Kraftstoffen durch den Ausbau erneuerbarer Energien sowie den schnelleren Umstieg auf die E-Mobilit&auml;t zu verringern.\u003C/p>\n\n\u003Cp>\u003Cstrong>Zeitpunkt der Senkung:\u003C/strong> F&uuml;r die Senkung der Energiesteuers&auml;tze f&uuml;r Diesel und Benzin bedarf es einer gesetzlichen Regelung. Hierf&uuml;r braucht es einen gewissen Vorlauf. Dar&uuml;ber hinaus soll die Senkung b&uuml;rokratiearm und daher zu Beginn eines Kalendermonats erfolgen. Die Energiesteuer ist lediglich ein Preisbestandteil des Kraftstoffpreises. Es obliegt daher den Kraftstofflieferanten, die geringere Steuerbelastung an die Endkunden weiterzugeben.\u003C/p>\n\n\u003Cp>\u003Cstrong>Steuerbeg&uuml;nstigungen von Unternehmen im Energiesteuerrecht:\u003C/strong> Steuerbeg&uuml;nstigungen f&uuml;r Unternehmen im Energiesteuerrecht bleiben bestehen, soweit die europ&auml;ischen Mindeststeuers&auml;tze dadurch eingehalten werden. Eine Anpassung der entsprechenden Antragsformulare erfolgt zeitnah.\u003C/p>\n","Die Bundesregierung hat verkündet, dass die Energiesteuer bei Diesel und Benzin - befristet für zwei Monate - um jeweils circa 17 Cent brutto pro Liter gesenkt wird. Faktisch werden die Energiesteuersätze für Diesel und Benzin allerdings nur um 14,04 Cent pro Liter gesenkt werden. Da die Energiesteuer in den Benzinpreis einfließt, erhöht diese automatisch die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer. Bei einer Senkung der Energiesteuer um 14,04 Cent reduziert sich damit die Umsatzsteuer (aufgerundet) um 2,67 Cent. Es handelt sich also defacto nicht um eine Energiesteuersenkung um jeweils circa 17 Cent je Liter.\nTatsache ist, dass die Energiesteuersätze für die Kraftstoffe (Diesel und Benzin) in der Zeit vom 1.5.2026 bis 30.6.2026 sinken sollen. Auch für Kraftstoffe, die wie Diesel und Benzin versteuert werden (sogenannte gleichgestellte Äquivalente), sinken die Steuersätze. Die Energiesteuersätze für Diesel und Benzin werden also befristet für zwei Monate um 14,04 Cent pro Liter gesenkt. Durch die niedrigeren Energiesteuersätze reduziert sich auch der Anteil der Umsatzsteuer am Tankstellenpreis. Im Ergebnis summiert sich die Steuersenkung auf circa 17 Cent pro Liter. Fazit: Für Unternehmen, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, reduziert sich die endgültige Entlastung auf lediglich 14,04 Cent.\nBegründung der Bundesregierung: Die Energiesteuer auf Kraftstoffe wird befristet gesenkt, weil die Kraftstoffpreise seit dem 28.2.2026 aufgrund der aktuellen Krise sprunghaft gestiegen sind. Daher soll ein Teil dieses Anstiegs und damit der Belastung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft, insbesondere im Handwerk und in der Logistikbranche, durch eine Senkung der Energiesteuer für Diesel und Benzin abgefedert werden. Gleichwohl kann das Geschehen auf den Weltmärkten nicht vollständig oder dauerhaft durch staatliche Maßnahmen ausgeglichen werden. Für die Zukunft gilt es daher umso mehr, die Abhängigkeiten von fossilen Kraftstoffen durch den Ausbau erneuerbarer Energien sowie den schnelleren Umstieg auf die E-Mobilität zu verringern.\nZeitpunkt der Senkung: Für die Senkung der Energiesteuersätze für Diesel und Benzin bedarf es einer gesetzlichen Regelung. Hierfür braucht es einen gewissen Vorlauf. Darüber hinaus soll die Senkung bürokratiearm und daher zu Beginn eines Kalendermonats erfolgen. Die Energiesteuer ist lediglich ein Preisbestandteil des Kraftstoffpreises. Es obliegt daher den Kraftstofflieferanten, die geringere Steuerbelastung an die Endkunden weiterzugeben.\nSteuerbegünstigungen von Unternehmen im Energiesteuerrecht: Steuerbegünstigungen für Unternehmen im Energiesteuerrecht bleiben bestehen, soweit die europäischen Mindeststeuersätze dadurch eingehalten werden. Eine Anpassung der entsprechenden Antragsformulare erfolgt zeitnah.",[14],"Aktuell","2026-04-24T04:00:00.000Z",1777104692008]